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Verwaltung
Gerne nehmen wir weitere, wichtige Informationen an, um sie dann allen zur Verfügung stellen zu können.
Abschreibung
Amtssprache
Die Amtssprache ist deutsch (BremVwVfG §23 (1)
Anlagen
siehe Anlagen
Anmeldung eines Drittmittelprojektes
Gemäß §74 Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit Ziffer 4 der Drittmittelordnung muss ein aus Drittmitteln gefördertes Forschungsvorhaben angemeldet werden.
Ab sofort steht ein Online-Formular zur Verfügung. Projektantrag, Bewilligung oder andere Anlagen sollen innerhalb des Online-Formulars als Datei hochgeladen werden.
Das Online-Formular für Drittmittelanzeigen ist unter folgendem Link zu finden:
Anordnung von Überstunden
Anzeigen eines Drittmittelprojektes
Auslandsübernachtungsgelder
Arbeitssicherheitshandbuch der Universität Bremen
Hier das Arbeitssicherheitshandbuch mit den generellen Sicherheitsstandards der Universität Bremen.
Arbeitsmedizinische Untersuchung Expeditionstauglichkeit
Wenn Sie eine Dienstreise ins Ausland planen, gibt es viel zu bedenken – viele denken zuerst an Ihr Projekt und nach an den Dienstreiseantrag. Denken Sie aber auch an Ihre Sicherheit und Gesundheit! Ihr Betriebsarzt berät Sie gerne zur Reisemedizin, führt Vorsorgen und Untersuchungen durch und impft Sie. Die Kosten trägt komplett Ihr Arbeitgeber.
Als Vorbereitung ermittelt Ihr/e Dienstvorgesetzte/r zusammen mit Ihnen die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind u.a. Reiseziel, Transportmittel, Unterbringung, Verpflegung und die Tätigkeit zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung gehört an den Anfang der Reisevorbereitungen!
Bei der Gefährdungsbeurteilung kann Sie das Formular (siehe Kasten rechts) unterstützen.
Bitte prüfen Sie, ob es gesundheitsbezogene Einreisevorschriften, wie etwas Pflichtimpfungen gibt. Überlegen Sie auch, ob zusätzliche Versicherungen wie etwa Auslandskrankenversicherung notwendig sind. Prüfen Sie die aktuelle Sicherheitslage vor Abreise, etwa mit den Informationen des Auswärtigen Amtes (Reisewarnungen). Legen Sie mit Ihrer/m Vorgesetzten konkret fest, was im Falle von Erkrankung oder Unfall zu tun ist. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Wann ist eine Beratung / Vorsorge notwendig?
- Vor Aufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen (in tropischen oder subtropischen Ländern, Polar- und Subpolarregionen, Aufenthalten in großer Höhe, etc.)
- Vor Aufenthalten in Ländern mit besonderen Infektionsgefährdungen, etwa durch endemischen Infektionskrankheiten bzw. Krankheitsüberträger (z.B. Malaria, Gelbfieber), mangelhaften hygienischen Bedingungen, mangelhafter medizinischer Versorgung, mangelhafter Infrastruktur
- Vor Auslandsaufenthalten von Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken sein können
- Vorder Einreise, wenn landesspezifische Vorschriften, etwa Einreisevorschriften mit Impfflicht das erfordern
- Vor Expeditionsteilnahme, wenn der Veranstalter einen Nachweis der Tauglichkeit fordert. (s.u.)
Bei Reisen mit besonderen klimatischen Bedingungen oder Infektionsrisiken handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, d.h. Ihr Arbeitgeber muss Sie vor der Reise zur Beratung schicken. Es besteht jedoch für Sie keine Pflicht zur Tolerierung von Untersuchungen, Blutentnahmen oder Impfungen. Auch wird der Arbeitgeber - außer der Bestätigung der Teilnahme - keine weitere Information erhalten: Es werden keine Inhalten der Beratung, Untersuchungen oder Erhalt von Impfungen weitergegeben und auch keine Tauglichkeit bescheinigt.
Untersuchungen und Impfungen nach Einreisevorschriften sind zwar freiwillig, der betreffende Staat wird aber ohne vorliegende Bescheinigung die Einreise verweigern. (Meist handelt es sich hierbei um eine Gelbfieber-Impfflicht.)
Untersuchungen vor Expeditionsteilnahme sind verpflichtende Tauglichkeitsuntersuchungen. Es kann keine Tauglichkeit bescheinigt werden, wenn nicht der gesamte, vom Veranstalter vorgegebene Untersuchungsumfang inkl. evtl. geforderter Blutentnahmen und Impfungen toleriert wird.
In einfachen Fällen, insbesondere bei wiederholten Reisen, kann eine telefonische Erstberatung durch den Betriebsarzt ausreichen. Eventuell notwendige weitere Schritte können dann vereinbart werden.
Wann ist eine Beratung / Vorsorge nicht erforderlich?
Die Gefährdungsbeurteilung kann auch ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.
Bei Reisen bei denen nur „normale“ Risiken einer Reise bestehen, ist keine reisemedizinische Beratung erforderlich. Die trifft im Allgemeinen für Reisen in große Städte z.B. zu Kongressen/Tagungen mit Wohnen und Essen in Hotels mit europäischem Standard zu. Jedoch sind auch hier Ausnahmen, wie z.B. bei Malaria-Gefährdung denkbar. Einreisevorschriften sind immer zu beachten.
Anmeldung
Termine werden vom Referat 09 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Gefährdungsbeurteilung.
Expeditionstauglichkeit
Expeditionsveranstalter verlangen teilweise einen medizinische Eignungsuntersuchung. Deren Umfang und die anzuwendenden Kriterien werden vom Veranstalter festgelegt. Die meisten Expeditionstauglichkeitsuntersuchungen können von uns durchgeführt werden (Ausnahmen s.u.). Bitte beachten Sie, dass oft eine zahnärztliche Stellungnahme gefordert wird - das können wir fachlich nicht; bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Zahnarzt.
Termine werden vom Referat 09 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Unterlagen des Veranstalters.
Ausnahmen
In folgenden Fällen dürfen wir Ihnen leidernichtweiterhelfen:
- Gelbfieberimpfung: die Gelbfieberimpfung wird im Land Bremen ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Kontakt zur Terminabsprache: Gelbfieberimpfstelle des Landes Bremen
Sämtliche andere Reiseimpfungen und Rezepte für reisebezogenen Medikation wie z.B. Malariaprophylaxe erhalten Sie bei uns im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. - Seediensttauglichkeit(MLC/STCW) nach MariMedV: die deutsche Seediensttauglichkeit darf nur durch wenige zugelassene Ärzte erteilt werden: Liste der zugelassenen Ärzte.
Bei viele Expeditionsreisen, etwa vom AWI oder IODP werden jedoch andere Tauglichkeitsuntersuchungen gefordert, die wir durchführen können und dürfen.
Formulare
Reisemedizinische Informationen
- Auswärtiges Amt: Länderinformationen
- Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin
- Centrum für Reisemedizin
- fit-for-travel.de (Pharmaunternehmen GSK)
Aufnahmeordnung für den Master-Studiengang "Geowissenschaften"
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang „Geowissenschaften“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 22. Januar 2014, berichtigt
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Marine Geosciences"
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang „Marine Geosciences“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 22. Januar 2014, berichtigt
Auslagenerstattung
Auslands-Krankenversicherung
Obwohl die Universität nicht verpflichtet ist, werden bei Reisekostenabrechnungen von Schiffsforschungsreisen folgende Versicherungskosten übernommen:
Auslandskrankenversicherung (max. 6,-- Euro/Jahr).
Autovermietung
Auslandsreisen - Vorbereitungen
siehe Impfungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchungen
Wenn Sie durch die Arbeit bestimmten Gefahren und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind kann daraus für Sie ein Anspruch - und für Ihren Arbeitgeber eine Verpflichtung - zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entstehen. Die Anlässe sind im Anhang der ArbMedVV aufgelistet (siehe rechts); Beispiel sind etwa Lärm oder erhöhte Infektionsrisiken. Grundlage der Entscheidung über die Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung.
Bei der Vorsorge wird ihre Arbeitssituation und ihre medizinische Vorgeschichte besprochen, und soweit nötig, technische oder körperliche Untersuchungen durchgeführt. Untersuchungen, insbesondere schmerzhafte wie Blutentnahme, sind natürlich freiwillig. Kern der Vorsorge ist die Beratung durch den Betriebsarzt. Wenn erforderlich können freiwillig weitere Maßnahmen folgen, etwa Schutzimpfungen. Die Vorsorge findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt.
Bei Problemen bei der Bildschirmarbeit können Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeit – G37“ in Anspruch nehmen. Wir untersuchen dabei Ihre Augen und beraten Sie umfassend rund um den Bildschirmarbeitsplatz. Diese Untersuchung bieten wir in unseren Räumen in der Universität an.
Bei Auslandsreisen könnten arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein, weitere Informationen finden Sie hier.
Auch ausserhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber als Pflicht- oder Angebots-Vorsorge bereitstellen muss, können Sie sich zur Wunschvorsorge anmelden.
Die Anmeldung zur Vorsorge, Terminvergabe und die Pflege der Vorsorgekartei übernimmt das Sekretariat von Referat 09
Sekretariat Arbeitsschutz
Frau Steinhaus (Ref. 09)
Tel. (0421) 218-60234
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Die Vorsorge findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigten fallen keine Kosten an. Selbstverständlich gilt auch für die Vorsorge die ärztliche Schweigepflicht; der Arbeitgeber erhält unabhängig vom Ergebnis lediglich eine Teilnahmebestätigung.
Sonstige Untersuchungen / Eignung / Tauglichkeit
Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es noch andere Anlässe für eine Untersuchung durch den Betriebsarzt:
- Beim Umgang mit Radioaktivität oder Strahlung ist beispielsweise eine jährliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Nutzung gefährlicher Arbeitsgeräte, etwa von Gabelstaplern kann der Arbeitgeber nach berufsgenossenschaftlichen Regelungen eine medizinische Untersuchung der Eignung verlangen.
- Wenn Sie beruflich LKW fahren brauchen Sie für den Führerschein bzw. dessen Verlängerung eine ärztliche Untersuchung. Als Arbeitsmediziner dürfen wir dafür auch die Augenuntersuchung durchführen.
- Für Reise-/ Polar- / Tropen- / Expeditionstauglichkeit finden Sie Hinweise hier.
Bei all diesen Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen ist der Untersuchungsinhalt festgelegt und der Betriebsarzt kann das entsprechende Attest nur ausstellen, wenn Sie bei allen Untersuchungsschritten mitarbeiten (idR ist auch eine Blutentnahme enthalten).
Die Untersuchung findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt. Sie findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigten fallen keine Kosten an.
Die Anmeldung zur Untersuchung und Terminvergabe erfolgt über das Sekretariat von Referat 09
Sekretariat Arbeitsschutz
Frau Steinhaus (Ref. 09)
Tel. (0421) 218-60234
Rechtsgrundlagen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Regelwerk
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Arbeitsunfähigkeitsmeldung
siehe Krankmeldung
Auslandsreisen - Vorbereitungen
siehe Impfungen
Auslandstagegelder
Bankinformationen
Vor allem im nicht-deutschen Zahlungsverkehr werden manchmal die Bankinformationen des MARUM erfragt; alleine: Das MARUM hat kein eigenes Bankkonto.
ABER: Vorsicht Falle!
Diese Angaben ersetzen keine Ausgangsrechnung und sind prinzipiell nur für Proposal gedacht.
Die Bankverbindung ist die folgende:
KONTOINHABER:
Universität Bremen
BANKINSTITUT:
Deutsche Bundesbank
GESCHÄFTSSTELLE: Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
ADRESSE: Georgsplatz 5, 30159 Hannover
BIC / SWIFT-CODE:
MARKDEF1250
IBAN:
DE21 2500 0000 0025 1015 44
VAT: DE811245070 (UStIdentNummer)
STEUERNUMMER: 460/100/05505
Barauslagen-Erstattung
Beschaffungsanweisung
Grundsätzliche Regeln zur Beschaffung sind in der Beschaffungsanweisung des Kanzlers der Universität Bremen niedergeschrieben.
siehe Das Wichtigste in Kürze
Belohnungen und Geschenke
Es gilt die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 19. Dezember 2000 (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 4/2001 S.25):
Betriebsnummer der Uni-HB
Bezügemitteilung
Jede Bezügemitteilung enthält die der Berechnung und Zahlung der Bruttobezüge zu Grunde liegenden Merkmale (Besoldungs-, Entgeltgruppe, Familienzuschlag; Zulagen usw.). Neben persönlichen Abzügen ist aus der Bezügemitteilung der nach Einbehaltung der gesetzlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) jeweils zustehende Nettobezug ersichtlich. Veränderungen sind durch Vergleich der neuen Mitteilung mit der zuletzt erhaltenen Mitteilung erkennbar.
Wer sich im Detail mit einer solchen Bezügemitteilung auseinandersetzen möchte, findet ein Abrechnungsmodell hier:
Und die aktuellen Entgelte sowie Zeitzuschläge findet man im Abrechnung der Bezüge
Brandschutzordnung der Universität Bremen
Seit dem 01.11.2018 gibt es eine aktualisierte Brandschutzordnung an der Universität Bremen.
Wichtige Information bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen
Bei der Vergabe von Aufträgen an eine Fremdfirma z. B. für Schweißarbeiten, Reparaturen von Geräten/Maschinen etc., muss der uniinterne Auftraggeber oder die Auftraggeberin die Brandschutzordnung der Universität Bremen dieser Fremdfirma bekanntgeben und die Fremdfirma muss auf Seite 22 der Brandschutzordnung die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln mit einer Unterschrift bestätigen. Erst danach dürfen die Arbeiten der Fremdfirma in/an den Gebäuden der Universität Bremen beginnen.
Bremisches Hochschulgesetz
Bekanntmachung zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes
büro mobil
Allgemeine Informationen zur Vereinbarung "büro mobil - mobile office"
Die Universitätsleitung und die Interessenvertretungen haben eine Vereinbarung getroffen, die Ihnen attraktive und flexible Möglichkeiten bietet, bis zu 40 Prozent mobil zu arbeiten.
Das sogenannte "büro mobil - mobile office"gilt als Angebot für alle Beschäftigten orts- und zeitflexibel zu arbeiten, das heißt die Arbeit ist nicht an das Büro im Dienstgebäude gebunden. Nähere Informationen zu der Vereinbarung finden Sie hier.
Die Universität Bremen möchte mit dembüro mobil - mobile officeeine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreichen. Außerdem können damit die Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich verbessert werden. Ein weiterer Mehrwert: Konzentriertes Arbeiten, das für manche Tätigkeiten notwendig ist, kann auf bestimmte Tage im heimischen Arbeitszimmer verlagert werden. Außerdem kann der Pendelverkehr verringert werden – und das ist ganz im Sinne des Klimaschutzes.
Schritt für Schritt zur Antragsstellung hier
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
[Bitte aktivieren Sie Javascript]
Car Rental
Copyright
Jede unberechtigte Nutzung von Bildmaterial ist eine copyright Verletzung und wird inzwischen strafrechtlich verfolgt.
Corporate Design der Universität Bremen
Corporate Identity Design MARUM
Diebstahl
Falls ein Fahrrad oder ähnliches abhanden kommt - die Diebe werden versuchen, die Beute sehr schnell zu verkaufen. Es lohnt sich also, auch selbst aktiv zu werden und sich nicht nur auf die nächste Polizeiwache zu verlassen - dort kommt die Anzeige nämlich standardmäßig auf einen Stapel und erst in ein paar Tagen zur Bearbeitung.
Es gibt eine Ermittlungsgruppe Fahrrad bei der Polizei Bremen, an die man sich direkt wenden kann unter 0421-362-16118, -16125 und -16139, oder [Bitte aktivieren Sie Javascript]. Weitere Infos gibt es hier.
Dienstreise
Dienstreiseantrag
siehe Reiseantrag
Dienstreiseabrechnung
siehe Reiseabrechnung
Dienstreise und Urlaub
siehe Urlaub und Dienstreise
Dienstgang
Dienstvereinbarung "Forschungsexpedition auf See"
Drittmittelprojekt anmelden
Drittmittelordnung
ist die "Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG 1 (Drittmittelordnung) vom 23.2.2005"
E-Rechnung
Der Begriff E-Rechnung (auch elektronische Rechnung oder X-Rechnung) beschreibt eine Rechnung, die nicht auf Papier erstellt und ausgedruckt, sondern die auf elektronischem Wege erstellt und übermittelt wird.
(Zur Unterscheidung: eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung stellt keine E-Rechnung im eigentlichen Sinne dar.)
Die folgenden Informationen sind unterteilt nach
- Infos für Beschaffer*innen und Rechnungsempfänger*innen
und
- Infos für Lieferanten / Rechnungssteller*innen
- Infos für Beschaffer*innen und Rechnungsempfänger*innen
- Seit dem 27.11.2020 ist die Universität Bremen verpflichtet, Eingangsrechnungen auch elektronisch als sog. E-Rechnung (elektronische Rechnung oder auch X-Rechnung) entgegen zu nehmen. Papierrechnungen werden weiterhin akzeptiert.
- Lieferanten können nur über das Bremer E-Rechnungsportal zERIKA eine E-Rechnung an die Uni bzw. an das MARUM schicken. Hierfür müssen sie sich einmalig unter e-rechnung.bremen.de registrieren.
Es gibt mehrere E-Rechnungsformate. In Bremen wird nur das X-Rechnungsformat anerkannt. - Wichtige Infos für Lieferanten zum zERIKA-Anmeldeverfahren gibt es àhier (Link „Infos für Lieferanten / Rechnungssteller*innen“ einfügen) oder unter www.e-rechnung.bremen.de.
- Das Portal zERIKA ist Bestandteil des Bremischen Landesnetzes und nicht direkt mit dem Uni-Netz verbunden. Deshalb können die für die Uni bzw. für das MARUM auf zERIKA eingehenden Rechnungen nur mittels einer besonderen Hilfslösung, die zwischen dem Land Bremen und der Uni ausgehandelt wurde, an die Uni übermittelt werden.
- Dies hat zur Folge, dass die im MARUM im pdf-Format eingehenden E-Rechnungen von der MARUM-Verwaltung zunächst in Papierform ausgedruckt über die Hauspost an die jeweiligen Beschaffer*innen / Rechnungsempfänger*innen gegeben werden müssen, bis eine andere technische Lösung verfügbar ist.
- Die Ausdrucke der E-Rechnungen enthalten kein Firmenlogo und keinen Firmenbriefkopf der Lieferanten. Deshalb erfordert die Unterscheidung und Bearbeitung der einzelnen Rechnungen eine besondere Aufmerksamkeit.
- Die weitere Bearbeitung der Eingangsrechnungen durch die Rechnungsempfänger*innen erfolgt wie gewohnt (inhaltliche Prüfung der Rechnung, Lieferung und Leistung / Ausfüllen und Unterschreiben des Kontierungsvorbinders /…).
- Infos für Lieferanten / Rechnungssteller*innen
- Seit dem 27.11.2020 nimmt die Universität Bremen Eingangsrechnungen auch elektronisch als sog. E-Rechnung (elektronische Rechnung oder auch X-Rechnung) entgegen. Papierrechnungen werden weiterhin akzeptiert.
- Die E-Rechnungen müssen über das Bremer E-Rechnungsportal zERIKA bei der Universität bzw. beim MARUM eingehen. Hierfür ist eine einmalige Registrierung eines Servicekontos durch die Rechnungssteller*innen unter e-rechnung.bremen.de notwendig.
- Es werden lediglich Rechnungen im sog. XRechnungs-Format
- Lieferanten haben die Möglichkeit, XRechnungen per manueller Web-Erfassung, per Email oder über PEPPOL auf dem bremischen Landesportal zERIKA hochzuladen.
- Wichtige Angaben für die Zustellung von XRechnungen über zERIKA:
a) In der Weberfassung von zERIKA unter Nutzung der Leitweg-ID der Universität Bremen, diese lautet 04011000-270-26
b) Per Email an zERIKA unter Nutzung der dort für die Universität hinterlegten Adresse: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
c) Per PEPPOL als Service für Massengeschäfte an die Adresse: 0204:04011000-270-26. - WICHTIG: Für die richtige Zuordnung der eingehenden E-Rechnungen werden unbedingt die nachfolgenden Angaben benötigt:
- Bestellnummer (Format: 10-stellig beginnend mit 3, 4 oder 6)
- Fond / Finanzstelle / Anlagennummer (Format: 8-stellig)
- Name und Bereich des Bestellers / der Bestellerin bzw. des Bestellempfängers / der Bestellempfängerin.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.e-rechnung.bremen.de.
Einrichtung eines Lieferanten
Einzelpostenumbuchung
Elektronische Rechnung
siehe E-Rechnung
Elternzeit, Antrag auf
Entschädigung bei Verspätung: Die Bahn
ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Fahrpreises
ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Fahrpreises
Nähere Informationen gibt es hier.
Erholungsurlaub
siehe Urlaub
Erklärung der aufnehmenden Institution
Expeditionsvorbereitungen
siehe Impfungen
Freizeitausgleich
Das Formblatt gibt es hier:
Gastaufenthalt am MARUM
Das MARUM und die Universität möchten es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich als Gäste an der Universität/MARUM aufhalten, ermöglichen, Büro- und/oder Laboreinrichtungen sowie andere Infrastruktur des MARUM zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten zu nutzen.
Mit der nebenstehenden Vereinbarung werden in diesem Zusammenhang auftretende Fragen, das gegenseitige Verhältnis sowie Rechte und Pflichten zwischen den Parteien geklärt.
Diese Vereinbarung ist verpflichtend mit dem angefügten Formular (dt/eng) über die MARUM-Personalverwaltung zu schließen.
Ergänzend dazu wird um die Registrierung von Gästen über folgendes Online-Formular gebeten:
https://www.marum.de/Forschung/Registration-guest-scientists.page
Gefährdungsbeurteilung Auslandstätigkeiten/Dienstreisen
Für alle tätigkeitsbezogenen Auslandsreisen soll das hier hinterlegte Formular Gefährdungsbeurteilung: Auslandstätigkeiten im Vorfeld der Reise ausgefüllt werden. Diese gilt unter anderem als Voraussetzung für ggf. notwendige Untersuchungen durch den Betriebsarzt.
Bitte senden Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht an das Referat 23! Die Unterlagen verbleiben bei der verantwortlichen Person im Bereich.
Rechts beispielhaft drei Muster als Unterstützung beim Ausfüllen des Dokuments Gefährdungsbeurteilung "Auslandstätigkeiten"
GOLDESEL II
GOLDESEL wird im 14-tägigen Zyklus verschickt und enthält alle Ein- und Auszahlungen, die in SAP getätigt wurden. - nicht berücksichtigt sind also alle Ein- und Auszahlungen, die in SAP noch nicht getätigt wurden.
Das Antragsformular für Einsteiger und Fortgeschrittene gibt es hier:
Hausordnung der Universität Bremen
Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und das Universitätsgelände der Universität Bremen (Stand: 04.09.2018)
HiWi-Vertrag
Anlage 1 Erklärung zur Feststellung der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Zusatzversorgung
Geleistete Stunden müssen durch sog. Stundenzettel nachgewiesen werden. Das Formblatt hierfür gibt es nebenstehend:
Honorar Gastvortrag
Dieses Honorar versteht sich inklusive Reisekosten. Sollte zusätzlich eine Hotelrechnung anfallen, ist dies deutlich zu vermerken.
IBAN-Informationen
Impfungen
Bei der Planung und Vorbereitung der Teilnahme an Expeditionen und Dienstreisen ins Ausland sind oftmals spezielle Einreisevorschriften für das jeweilige Einreiseland zu beachten. Diese erfordern in manchen Fällen z. B. besondere Pflichtimpfungen für die Einreisenden.
Bezüglich solcher Pflichtimpfungen und auch bei Dienstreisen oder Expeditionen in Länder mit besonderen klimatischen Bedingungen oder Infektionsrisiken müssen sich die Einreisenden aufgrund einer gesetzlich geregelten Pflichtvorsorge an den Betriebsarzt wenden.
Es wird empfohlen, sich unbedingt rechtzeitig vor Reisebeginn mit dem Betriebsarzt der Universität in Verbindung zu setzen, d.h. möglichst unmittelbar nach Bekanntwerden des Reisebeginns (Sekretariat für Arbeitsschutz, Referat 09, Frau Steinhaus, [Bitte aktivieren Sie Javascript]). Falls die Reisenden Unterlagen vom Fahrtleiter / von der Fahrtleiterin (AWI, IODP, …) bzw. vom Veranstalter / von der Veranstalterin der Dienstreise oder Expedition erhalten haben, sind diese vor dem Untersuchungstermin den Betriebsärzten per Mail
zuzuleiten ([Bitte aktivieren Sie Javascript]).
Gemeinsam mit dem / der Fachvorgesetzten sollte die für Auslandsdienstreisen immer erforderliche Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. (Link mit Informationen zum Formular hier ). Die Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls vorab an die Betriebsärzte zu mailen. Hierin werden etwaige Impfpflichten festgehalten. Im Rahmen eines separaten Telefontermins wird mit dem Betriebsarzt die konkrete medizinische Vorsorge für die Reisende / den Reisenden besprochen. Die notwendigen Impfungen, ggf. auch die Vorsorge (G35), werden vom Betriebsarzt durchgeführt hier .
Ausnahme Gelbfieberimpfung: die Gelbfieberimpfung wird im Land Bremen ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Kontakt zur Terminabsprache: Gelbfieberimpfstelle des Landes Bremen.
Sämtliche andere Reiseimpfungen und Rezepte für reisebezogene Medikation wie z.B. Malariaprophylaxe werden vom Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge verschrieben.
Die Kosten für die Pflichtimpfungen beim Betriebsarzt werden vom Arbeitgeber übernommen.
Kosten für eigenverantwortlich organisierte Impfungen (z. B. durch den Hausarzt) werden nicht vom Arbeitgeber übernommen.
Die Gefährdungsbeurteilung kann auch ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Für Reisen, bei denen nur „normale“ Risiken einer Reise bestehen, ist keine reisemedizinische Beratung durch den Betriebsarzt erforderlich. Dies gilt im Allgemeinen für Reisen in große Städte wie z. B. zu Kongressen oder Tagungen mit Wohnen und Essen in Hotels mit europäischen Standards. Allerdings sind auch hier Ausnahmen wie z. B. bei Malaria-Gefährdung denkbar. Die geltenden Einreisevorschriften für das jeweilige Einreiseland sind immer zwingend zu beachten.
Anmeldung / Terminvergabe
Termine für eine Beratung / Impfung durch den Betriebsarzt werden vom Referat 09 koordiniert und vergeben. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich schriftlich unter Angabe des für Sie letztmöglichen Termins vor der Abreise für einen Vorsorgetermin im Referat 09 an!
Sekretariat Arbeitsschutz
Frau Steinhaus / Referat 09
Tel.: 0421/218-60234
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Incentive Anträge
MARUM „Incentive Funds“ Anträge – Leitlinien für die Antragstellung
Interne Leistungsverrechnung "Multicorer"
Ab dem 10.12.2018 soll bei der Einreichung eines Schiffsantrages mit den Forschungsschiffen Meteor, Maria S. Merian, Polarstern und Sonne sowie für andere kleinere Forschungsschiffe darauf geachtet werden, dass bei der Finanzierung der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Rohr des Multicorers zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 73,66 pro 1 Rohr (Stand 21.12.2021). Das bedeutet, dass anstatt der bisherigen Auflistung der Verbrauchsmaterialkosten für den Multicorer nun die benötigte Anzahl von Rohren in einem Multicorer zur Durchführung des wissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit dem Verrechnungssatz multipliziert wird.
Wir möchten die Fahrtleiter darauf hinweisen, dass die Rohre zum Multicorer gehören und spätestens vor Abschluß der Expedition wieder beim Gerät sein müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Rohre für weitere Einsätze mit dem Multicorer zur Verfügung stehen.
Im MARUM wurde die interne Leistungsverrechnung anhand einer Kalkulation der aktuell benötigten Ausgaben zur Finanzierung von 1 Rohr im Multicorer berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die bewilligten Mittel in einen internen Fonds fließen und von dort in Zukunft die Verbrauchsmaterialkosten für die Multicorer finanziert werden. Da die Berechnung des Verrechnungssatzes auf Basis der aktuellen Ist-Werte erfolgt, werden die Sätze jährlich aktualisiert bzw. angepasst.
Interne Leistungsverrechnung "Schwerelot"
Ab dem 10.12.2018 soll bei der Einreichung eines Schiffsantrages mit den Forschungsschiffen Meteor, Maria S. Merian, Polarstern und Sonne sowie für andere kleinere Forschungsschiffe darauf geachtet werden, dass bei der Finanzierung von Schwerlotkernen der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Meter Schwerelotkern zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 185,20 pro 1 Meter Schwerelotkern (Stand 21.12.2021). Das bedeutet, dass anstatt der bisherigen Auflistung der Verbrauchsmaterialkosten für Schwerelotkerne nun die benötigte Anzahl von Meterlängen des Schwerelotkerns zur Durchführung des wissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit dem Verrechnungssatz multipliziert wird.
Im MARUM wurde die interne Leistungsverrechnung anhand einer Kalkulation der aktuell benötigten Ausgaben zur Finanzierung von 1 Meter Schwerelotkern berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die bewilligten Mittel in einen internen Fonds fließen und von dort in Zukunft die Verbrauchsmaterialkosten für die Schwerelotkerne finanziert werden. Da die Berechnung des Verrechnungssatzes auf Basis der aktuellen Ist-Werte erfolgt, werden die Sätze jährlich aktualisiert bzw. angepasst.
Jobticket
Mehr Informationen dazu nebenstehend:
...kaputt...
Anmeldung von Reparaturleistungen über die Gebäudebetriebstechnik (GBT).
Das entsprechende Antragsformular gibt es hier.
Kernzeit
Die Rahmenzeit definiert den zeitlichen Rahmen zur Erbringung der täglichen Arbeitszeit.
Montag-Freitag: 6-20 Uhr
Samstag: 8-18 Uhr
Samstagsarbeit im Rahmen der Gleitzeit ist grundsätzlich in einem Umfang von max. 4 Std./Wo. zulässig.
Diese Samstagsarbeit ist zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange einvernehmlich abzustimmen. Samstagsarbeit im Rahmen dieser Regelung ist ausschließlich freiwillig durch die Mitarbeiterinnen zu leisten. Der § 16 (1) BAT bleibt hiervon unberührt.
Kernzeit
Die Kernzeit definiert den Zeitrahmen für die Anwesenheitspflicht, die für alle Vollzeitbeschäftigten gilt, sofern im Dienstplan nichts anderes geregelt ist und Öffnungszeiten dem nicht entgegen stehen.
Montag bis Donnerstag: 10-14 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr
Diese Informationen stammen aus der Vereinbarung über die Arbeitszeit der Universität Bremen und stammen im Original aus folgendem Dokument (siehe auch anbei):
VereinbarungArbeitszeit.pdf
Kinder-Krankengeld wegen pandemie-bedingter Betreuung
Wenn Sie Kinderkrankentage aufgrund von pandemie-bedingter Betreuung nehmen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an [Bitte aktivieren Sie Javascript] UND in cc. an Ihre Fachvorgesetzte bzw. Ihren Fachvorgesetzten:
- Bescheinigung der Betreuungseinrichtung
- Kopie des an die Krankenkasse gestellten Antrages
- falls diese von der Kasse ausgestellt wird, eine Bescheinigung über die Gewährung
Alle Unterlagen können als Scan eingereicht werden.
Bitte melden Sie sich unter [Bitte aktivieren Sie Javascript] und bei Ihrer bzw. Ihrem Fachvorgesetzten bei Dienstantritt wieder zurück.
Kontierung
Kontoinformationen
Krankenversicherung Auslandsdienstreise
Krankmeldung
Bei Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit informieren Sie bitte unverzüglich – spätestens jedoch bis 9 Uhr – die MARUM-Verwaltung ([Bitte aktivieren Sie Javascript]) UND Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen senden Sie bitte an die MARUM-Verwaltung. Ein ärztliches Attest muss üblicherweise spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mitzuzählen (siehe Schaubild rechts). Die AU kann elektronisch eingereicht werden.
Bitte achten Sie insbesondere auf die Gesundmeldung (am besten tagesaktuell) bei der MARUM-Verwaltung. Dies ist wichtig, damit Sie nicht weiter als krank geführt werden, was letztlich zur Einstellung Ihre Gehaltszahlung führen könnte.
Als Dienstantritt gelten auch: Tage im „Home Office“ nach Erkrankung, im Anschluss der Erkrankung angetretener Urlaub, Tage einer behördlich angeordneten Isolation für die keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder anschließende Kind-Krank Tage.
Vorzeitige Dienstantritte sind nicht gestattet. Auch wenn diese grundsätzlich möglich sind, müssen vorzeitige Dienstantritte vom Arbeitgeber gestattet werden, dieser unterliegt hier seiner Fürsorgepflicht, ebenso wäre der Arbeitgeber bei einem möglichen Arbeitsunfall zu einer Schadensersatzforderung (insbesondere gegenüber Dritten) verpflichtet. Auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Arbeitssituationen (Labortätigkeiten, Lehre, Verwaltungstätigkeiten, Handwerk) unterschiedliche Risiken bestehen, hat sich die Universität Bremen dazu entschieden, keine Differenzierung zwischen diesen vorzunehmen und für alle Beschäftigten eine einheitliche Regelung getroffen.
Eine Rückerstattung von Urlaubstagen erfolgt nur gegen Vorlage eines Attestes. Dies wird automatisch von der Krankheitssachbearbeitung durchgeführt, sobald ein Attest vorliegt (das vorab bei [Bitte aktivieren Sie Javascript] als Scan oder als Original bei Britta Schilder eingereicht werden soll), eine zusätzliche Meldung an Herrn Elfers (Urlaubssachbearbeitung) ist nicht notwendig.
Für Reha-Maßnahmen müssen folgende Unterlagen bei [Bitte aktivieren Sie Javascript] bzw. Britta Schilder eingereicht werden: Bewilligung des Kostenträgers, Einladungsschreiben der Reha-Klinik, evtl. Verlängerungsschreiben der Reha-Klinik, Entlassungsbescheinigung.
Für Krankenhausaufenthalte bitte folgende Unterlagen bei [Bitte aktivieren Sie Javascript] bzw. Britta Schilder einreichen: Eine Liegebescheinigung mit Aufnahmedatum und eine Entlassungsbescheinigung mit dem Entlassungstermin.
Die sogenannten Kind-Krank Tage müssen ebenfalls bei über [Bitte aktivieren Sie Javascript] gemeldet werden. Hierzu zählen auch die Corona-Kind-Krank-Tage. Für die Kind-Krank Tage wird der Scan eines ärztlichen Attestes benötigt bei den Corona-Kind-Krank-Tagen der Scan des Antrags bei der Krankenkasse und die Bescheinigung der Einrichtung.
Eine Quarantäne-/Isolationsbescheinigung ist KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer von behördlichen Maßnahmen betroffen ist und seine Arbeitsleistung aufgrund eines symptomatischen Verlaufes nicht im „Home Office“ erbringen kann, benötigt zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In diesen Fällen gibt es kein gesondertes Verfahren, hier gelten die oben genannten Regelungen zur Krankmeldung über das Dezernat 2.
Weitere Informationen zum Thema Krankheit, finden Sie auf der Homepage des Dezernat 2: Krankmeldungen - Universität Bremen (uni-bremen.de)
Laborrahmenordnung
Die in dieser Laborrahmenordnung enthaltenen Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Laboratorien der Universität Bremen. Beschäftigte im Labor sind verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme bzw. Studienbeginn diese Laborrahmenordnung zur Kenntnis zu nehmen und dies durch Unterschrift im verantwortlichen Bereich zu belegen.
Lagerentnahmen
Sie finden die neuen elektronischen Excel Bestellformulare auf der Seite "Chemikalienlager" und "Zentrallager"
unter Downloads Formulare:
"Lager Bestellung von Chemikalien oder Labormaterial bei Fremdfirma"
"Lager Warenentnahmeschein Chemikalien"
"Lager Warenentnahmeschein Labormaterial"
und
unter Tipps eine kurze Ausfüllanleitung als Word Datei:
"Lager Warenentnahmeschein und Bestellformular ausfüllen (Chemikalien- und Laborgerätelager)"
In den Entnahmescheinen sind aktuelle Listen der Lagerartikel enthalten.
Bei Fragen und Anregungen bitte die Hotline 60099 anrufen.
Legal Entity Form
Die Universität Bremen ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechts (Public Corporation, Government, Non-Commercial).
Die erforderlichen Dokumente sind:
1. Gründungsdokument - Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr.30 vom 22. September 1970;
2. Erklärung der Universität Bremen ob des o.a. Sachverhalts.
Leihfahrzeug, Anmietung
Grundsätzlich erfolgt die Anmietung von Fahrzeugen online über den Servicepartner der Universität Bremen Egencia.
Näheres auf der Seite der Reisekostenstelle hier
https://www.uni-bremen.de/intern/personal/dienstreisen/mietfahrzeuge/
Anmietung von Fahrzeugen außerhalb von Egencia
Wenn eine andere Ratebzw.nicht bei Egencia gebucht wird, unterliegt die Kostenübernahme / Zahlung der Rechnung besonderen Bedingungen:
- das Mietfahrzeug inklusive sämtlicher Gebühren ist nicht teurer, als ein vergleichbares Fahrzeug über Egencia
und - es liegen besondere Gründe für die Buchung einer anderen Rate bzw. außerhalb von Egencia vor
Das Vergleichsangebot von Egencia sowie eine Begründung (siehe oben Ziffer 1 und 2) sind dem Reiseantrag / der Reiseabrechnung beizufügen.
Lieferadresse des MARUM
Lieferant, Einrichtung eines neuen
Manuskriptabschlussförderung
Die Antragsvoraussetzungen stehen hier:
MARUM Externship
MARUM Incentive Anträge
Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräch
Das Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräch ist ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung.
Es ist ein geplantes, inhaltlich vorbereitetes und vertrauliches Gespräch zwischen Vorgesetzen und Mitarbeiter/-innen, das regelmäßig stattfinden soll.
Ziel des Gespräches ist es, durch eine offene und transparente Kommunikationsstruktur sich über Themen wie:
• Arbeitsinhalte und Prozesse
• Führung und Zusammenarbeit
• Persönliche und berufliche Entwicklung
gemeinsam zu verständigen.
Zum Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräch ist eine Handlungshilfe entwickelt worden, die praktische Tipps und Hilfestellungen gibt. Der Leitfaden enthält neben umfassenden Informationen zum MVG u.a. eine Checkliste zur Vorbereitung des Gesprächs und ein Formblatt zur Dokumentation der Gesprächsergebnisse:
"Multicorer" interne Leistungsverrechnung
Ab dem 10.12.2018 soll bei der Einreichung eines Schiffsantrages mit den Forschungsschiffen Meteor, Maria S. Merian, Polarstern und Sonne sowie für andere kleinere Forschungsschiffe darauf geachtet werden, dass bei der Finanzierung der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Rohr des Multicorers zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 73,66 pro 1 Rohr (Stand 21.12.2021). Das bedeutet, dass anstatt der bisherigen Auflistung der Verbrauchsmaterialkosten für den Multicorer nun die benötigte Anzahl von Rohren in einem Multicorer zur Durchführung des wissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit dem Verrechnungssatz multipliziert wird.
Im MARUM wurde die interne Leistungsverrechnung anhand einer Kalkulation der aktuell benötigten Ausgaben zur Finanzierung von 1 Rohr im Multicorer berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die bewilligten Mittel in einen internen Fonds fließen und von dort in Zukunft die Verbrauchsmaterialkosten für die Multicorer finanziert werden. Da die Berechnung des Verrechnungssatzes auf Basis der aktuellen Ist-Werte erfolgt, werden die Sätze jährlich aktualisiert bzw. angepasst.
Mutterschutzgesetz
Nebentätigkeiten...
...müssen angezeigt und genehmigt werden.
Alle Informationen rund um das Thema, sowie das entsprechende Formular gibt es auf der web site des Dezernat 2 (Personal):
"Newcomer Portal" for guest scientists
- visa and entrance formalities,
- accomodation,
- health,
- live and leisure time in Bremen,
- etc.
http://distributed-campus.org/newcomerportal/
login required
Ombudsperson
Vertrauen in der Wissenschaft basiert und hängt ab von der Aufrichtigkeit aller Mitglieder der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Allerdings berichten Medien ab und an von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Doch was sind diese Regeln guter wissenschaftlicher Praxis?
Die MARUM Ombudsperson ist ein/e Universitätsprofessor/in, die/der MARUM und GLOMAR Wissenschaftler/innen unterstützt, mögliche Konflikte zu klären.
Die MARUM Ombudsperson dient als Ansprechpartner/in für
- die Einhaltung der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis
- die Moderation möglicher Konflikte in der Graduiertenausbildung
Vom Rektor der Universität Bremen wurde Prof. Dr. Rita Groß-Hardt als Ombudsperson benannt.
Wenn Sie Unterstützung bei der Lösung eines Konflikts in Anspruch nehmen möchten, können Sie per E-Mail mit Frau Groß-Hardt in Kontakt treten: [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Ordnung der Universität Bremen zur...
siehe Drittmittelordung
Performa-Nord Bezügemitteilung
Personalauswahl WiMi
An der Universität Bremen müssen alle Stellen ausgeschrieben werden (nicht jedoch sog. unterjährige Einstellungen, z.B. Manuskript-Abschlussförderung).
Aus Gründen der Transparenz und Gleichstellung sollen alle Personalauswahlverfahren durch die Projektleiter knapp dokumentiert werden.
Ein Leitfaden anbei:
Personalkosten
Aus den unterschiedlichsten Gründen wird immer wieder das Interesse an Personalkosten geäussert.
Einen guten Überblick geben die Personalmittelsätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für das Jahr 2020 für den TV-L. In der Realität werden diese Arbeitgeber-Bruttosätze von diesen Mittelsätzen abweichen.
Post
Die Dienstleistung der Zentralen Poststelle darf nicht für private Zustellung von Postsendungen in Anspruch genommen werden.
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang "Geowissenschaften"
Preisvergleich, Angebotssuche und Online-Buchung von-Fahrkarten, Flugtickets und HotelübernachtungenMietfahrzeugen für Fahrten in das Ausland
Rahmenverträge für Beschaffung
Rahmenzeit
Rechnungen
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
(Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG)
Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
(Universität Bremen)
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Wenn Sie von einem Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens betroffen sind oder Ihnen ein solcher Fall bekannt geworden ist, können Sie sich bei Bedarf an die MARUM Ombudsperson wenden.
Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis
(Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG)
Reiseabrechnung
Reiseantrag
Reisekostengesetz
Satzung des MARUM
Im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Bremen ist die Satzung der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung "MARUM - Zentrum für Marine Umweltwissenschaften" veröffentlicht.
Schutzimpfungen
siehe Impfungen
Starter information
Schwangerschaft
Im Falle einer Schwangerschaft ist die angefügte Liste vielleicht hilfreich.
"Schwerelot" interne Leistungsverrechnung
Ab dem 10.12.2018 soll bei der Einreichung eines Schiffsantrages mit den Forschungsschiffen Meteor, Maria S. Merian, Polarstern und Sonne sowie für andere kleinere Forschungsschiffe darauf geachtet werden, dass bei der Finanzierung von Schwerlotkernen der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Meter Schwerelotkern zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 185,20 pro 1 Meter Schwerelotkern (Stand 21.12.2021). Das bedeutet, dass anstatt der bisherigen Auflistung der Verbrauchsmaterialkosten für Schwerelotkerne nun die benötigte Anzahl von Meterlängen des Schwerelotkerns zur Durchführung des wissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit dem Verrechnungssatz multipliziert wird.
Im MARUM wurde die interne Leistungsverrechnung anhand einer Kalkulation der aktuell benötigten Ausgaben zur Finanzierung von 1 Meter Schwerelotkern berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass die bewilligten Mittel in einen internen Fonds fließen und von dort in Zukunft die Verbrauchsmaterialkosten für die Schwerelotkerne finanziert werden. Da die Berechnung des Verrechnungssatzes auf Basis der aktuellen Ist-Werte erfolgt, werden die Sätze jährlich aktualisiert bzw. angepasst.
Sonderurlaub
Das Formblatt gibt es hier:
Sprachtandems
Steuer-Schlüssel
Stundenzettel (HiWi)
SWIFT-Informationen
siehe Bankinformationen
Tagegelder
sieheTagegelder
Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühren, die WIR für wissenschaftliche Veranstaltungen erheben, unterliegen in der Regel nicht der Umsatz-Steuer, wenn sie der Finanzierung der Veranstaltungskosten im engeren Sinne dienen.
Jedoch unterliegt der Teil der Teilnahmegebühren, mit dem Nebenleistungen (Bewirtung/Catering, Begleitprogramm, etc.) finanziert werden, sehr wohl der Umsatz-Steuerpflicht.
Telefon
Im MARUM wird eine Voice over IP Anlage betrieben. Die Hotline bei Problemen mit der VoIP-Telefonie lautet:
Tel.: 69818
e-mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Viele nützliche Informationen sowie die Bedienungsanleitungen gibt es hier:http://www.telefon.uni-bremen.de
Ansprechpartner für's MARUM ist Martin Krogmann (65691).
Tutorenerklärung
Dieses Formblatt wird für die Einstellung benötigt und fragt Vorzeiten der Beschäftigung sowie Angaben über die Promotionszeit ab.
Not only for foreigners, German forms are difficult to understand. Please, find an English translation (*) here:
TV-L
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.
Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher Inkraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.
Siehe auch:
Tarifverträge für die Beschäftigten an der Universität Bremen
Übernachtungs- und Frühstückskosten
sieheFrühstückskosten
Überstundenanordnung
Beschäftigten des MARUM können bei ihren Dienstgeschäften (wie z.B. bei seegehenden Expeditionen) Überstunden angeordnet werden.
Je nach Tarifgruppe (Arbeiter/innen, Beamte/innen, technische Angestellte, wissenschaftliche Angestellte) werden diese Überstunden finanziell oder geldwert ausgeglichen.
Das Formblatt für die Überstundenanordnung gibt es hier:
Nota bene: Es dürfen maximal 234 Überstunden innerhalb von 6 Kalendermonaten geleistet werden.
Nota bene: Seit 01.01.2012 gilt die "Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See", die die besonderen Leistungen durch die Zahlung von individuellen Leistungsprämien bzw. die Gewährung zusätzlicher freier Tage honoriert.
Nota bene: Es werden durchschnittlich 30 Überstunden je Woche bezahlt.
Nota bene: es müssen alle Überstunden abgerechnet werden.
Nota bene: Überstunden auf Forschungsschiffreisen fallen an vom Tag des Auslaufens bis zum Tag des Einlaufens. Verspätetes Aus-/Einlaufen wirkt sich auf die Anzahl der angeordneten Überstunden aus!
Nota bene: Eine Überstundenabrechnung muss vom/von der Beschäftigten sowie dem/der Fahrtleiter/in (sofern von der Universität Bremen, sonst vom Fachvorgesetzten) eigenhändig unterschrieben sein.
Nota bene: Eingereicht wird die Überstunden-Abrechnung über die (MARUM)-Verwaltung.
Nota bene: Unter bestimmten Voraussetzungen kann einFreizeitausgleichgewährt werden.
Hier gibt es ein Dokument zur Abrechnung der Arbeitszeit und Überstunden:
Überstundenauszahlung
Bei Seeexpeditionen wird manchmal die vertragliche Arbeitszeit von 39,2 Stunden pro Woche überschritten.Bitte informieren Sie die MARUM-Administration, wenn Sie beabsichtigen, an einer Expedition teilzunehmen, um Überstunden zu beantragen.Ob die Überstunden in bar oder / und in Form von Sachleistungen / "rechtzeitig" erstattet werden, hängt von Ihrem Status ab (Techniker, Wissenschaftler, Funktionär, Angestellter usw.).
Eine maximale Anzahl von 30 Stunden Überstunden pro Woche kann in bar erstattet werden.
Maximal 234 Überstunden pro 6 Monate sind gesetzlich zulässig.
Eine Rückerstattung in bar / "rechtzeitig" ist nur nach Meldung möglich.Jedes Dokument muss die MARUM-Administration durchlaufen.
Umbuchung Einzelposten
siehe Umbuchung Einzelposten
Umbuchung mehrere Posten
siehe Umbuchung mehrere Posten
Umbuchung Studentische Hilfskräfte
Umsatzsteuer-Schlüssel
siehe Steuer-Schlüssel
Unfallanzeige
Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich angezeigt werden. Ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeigen werden in der Verwaltungsleitung abgegeben, die sich dann mit dem Referat 02 - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in Verbindung setzt.
Das jeweilige Formular für Beschäftigte und Studierende mit allgemeinen Erläuterungen gibt es hier:
Unfallversicherung bei Schiffsforschungsreisen
Die Universität empfiehlt den Reiseteilnehmern bei Schiffsforschungsreisen den Abschluss einer Unfallversicherung für dienstliche und private Zwecke.
Obwohl die Universität nicht verpflichtet ist, werden bei Reisekostenabrechnungen von Schiffsforschungsreisen folgende Versicherungskosten übernommen:
Unfallversicherung für dienstliche und private Zwecke / anteilige Kostenübernahme für die Dauer der Reise (max. 8,16 Euro pro Monat).
Unfallversicherungen werden typischerweise für 1 Jahr abgeschlossen. Die Differenz zum Betrag der Jahres-Versicherung am Ende eines Jahres wird von den Versicherten selber getragen.
Unfallschutz für Studierende
Gemäß § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden während ihrer Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert unter der Voraussetzung, dass das Studium nachweislich ihre Hauptbeschäftigung ist.
Urlaub
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Dies ist im jeweiligen Rahmentarifvertrag geregelt.
Den Urlaubsantrag gibt es hier:
Urlaub und Dienstreise
siehe Urlaub und Dienstreise(Reisekosten)
Urlaub in der Probezeit
Urlaub in der Probezeit kann gewährt werden. Beschäftigte verpflichten sich, die überzahlte Urlaubsvergütung bzw. das überzahlte Urlaubsentgelt zu erstatten, falls das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit beendet werden sollte.
Die Vereinbarung zwischen dem Dienstherrn und dem/der Beschäftigten gibt es hier:
VAT-Informationen
siehe Bankinformationen
VBL Pflichtversicherung
Laut VBL-Satzung kann die Erstattung von geleisteten Beiträge beantragt werden. Die VBL-Satzung in ihrer 26ten Änderung gibt es hier:
Den Beitragserstattungsantrag gibt es hier:
Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit [...], die für ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden, [...] sind auf ihren schriftlichen Antrag durch den Beteiligten von der Pflicht zur Versicherung zu befreien. Der Antrag kann nur innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
(26. Satzungsänderung, § 28 Abs.1 Ausnahmen von der Pflicht zur Versicherung)
Bitte mit dem Personal-Dezernat klären.
Vereinbarung "Forschungsexpedition auf See"
siehe Überstundenanordnung
Vermögenswirksame Leistungen
Angestellte erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung in der Höhe von 6,65 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine entsprechend gekürzte Leistung.
Versicherung Auslandsdienstreise
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
siehe VBL
Verspätungsentschädigung durch die Deutsche Bahn AG
VoIP (Voice over IP)
siehe Telefon
Vortragshonorar Gast
siehe Honorar Gastvortrag
Vorstellungsreisen (Kostenerstattung)
Reisen aufgrund von Vorstellungsgesprächen können über das rechts stehende Dokument abgerechnet werden.
Warengruppenplan
siehe Sachkontenplan.
WissenschaftsZeitVertragsGesetz
Wegen der besonderen Finanzierungssituation im wissenschaftlichen Bereich kommt es überproportional häufig zu befristeten Arbeitsverträgen. Eine ehemals rechtlich unbefriedigende Situation wurde versucht, im sog.Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft(Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeit VG) zu regeln.
Den Gesetzestext gibt es hier:
In den Hinweisen zum WissZeitVG stehen die Befristungsmöglichkeiten im Klartext.
Diese Hinweise gibt es hier:
(*) In case of divergent interpretations of the German and the English text, the German text shall prevail.
X-Rechnung
siehe E-Rechnung