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Alarm

Alarm bei Feuer-, Explosions- oder Vergiftungsgefahr auslösen

  • Feuermelder betätigen oder 9-1111 (intern) bzw. 112 (extern) anrufen, genauen Brand- bzw. Gefahrenort mitteilen und Angaben zum Vorfall machen.
  • Anschließend die Universitäts-Leitwarte unter Telefonnummer 07 informieren.
  • FB5 / MARUM Brandschutzhelfer verständigen
  • Brandbekämpfung mit den vorhandenen Löschmitteln (siehe Spalte rechts) aufnehmen, aber nur unter Ausschluss der eigenen Gefährdung!
  • Vorhandene Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA - Anlagen) durch Knopfdruck betätigen.
  • Bei Bränden an elektrischen Anlagen Strom sofort per Notaus-Schalter abschalten sofern vorhanden.
  • Bei Austritt von explosiven oder giftigen Gefahrstoffen Räume sofort verlassen und Türen schließen.
  • Anrückenden Lösch- und Rettungskräften den Weg weisen.

Alarm­fall Kon­tak­te

Not­ruf­zen­tra­le Uni Bre­men
(Not­arzt, Feuer, Un­fall)
Tel.: 9 - 1111 

Not­ruf­zen­tra­len EU-weit
(Not­arzt, Feuer, Un­fall)
Tel.: (01) – 112 

Uni­ver­si­tät-Leit­war­te
(Tech­ni­scher Not­fall)
Uni-Te­le­fon: 07 (Not­fall)
Mobil: 0421 – 218 – 07

Sam­mel­stel­le MARUM 1+2
Neben den Fahrradständern (Leo­be­ner Straße) des UFT und MARUM.

 

Räumung des Gebäudes bei Feueralarm

  • Beim Ertönen der Alarmanlage / Megaphon oder Benachrichtigung(auch Alarmübung) die Arbeit sofort unterbrechen und an die vorgegebenen Sammelstellen begeben:  MARUM 1+2 sammelt sich neben den Fahrradständern (Leobener Straße) des UFT und MARUM.
  • Zimmertüren schließen, aber nicht abschließen! Keine Aufzüge benutzen!
  • Nicht reagierende Personen warnen und zum Aufbrechen auffordern, ortsunkundige, verletzte oder behinderte Personen beim Verlassen des Gebäudes unterstützen.
  • Sichere Fluchtwege identifizieren und dann das Gebäude ruhig verlassen.
  • Mögliche Fluchtwege führen über Flure und Treppenhaus, über seitliche Außentüren und Fluchttreppen, oder über Zimmerfenster und Fluchtbalkone.
  • Falls keine der Fluchtwege begehbar sind, Türen schließen, sich bemerkbar machen (per Telefon, rufen, winken) und auf Rettung durch Feuerwehr warten.
  • An der Sammelstelle angekommen, nach eigenen Zimmernachbarn und Gruppenmitgliedern ausschauen und Vermisste melden
  • Im Alarmfall ist die Rückkehr ins Gebäude unzulässig. Ein Wiederbetreten ist erst nach Freigabe durch Feuerwehr und Universitätsleitung erlaubt.
  • Bergung von Sachgütern nur, wenn dadurch kein Menschenleben gefährdet und die Personenrettung und Brandbekämpfung nicht behindert werden.

Brand­be­kämp­fungs-
mit­tel

 

Pul­ver-Feu­er­lö­sche 
sind beid­sei­tig auf allen Flu­ren neben den Auf­zü­gen und bei den
Trenn­tü­ren zwi­schen den Ge­bäu­de­tei­len zu fin­den.

CO2 Feu­er­lö­scher
für rück­stands­freie Lö­schung be­fin­den sich in EDV-Räu­men und
La­bo­ren.

Wand­hy­dran­ten
mit Druck­schläu­chen be­fin­den sich in Wand­schrän­ken neben den Auf­zü­gen vom MARUM I + II.

 

 Si­cher­heits­vor­schrif­ten

 

Verhaltensregeln in Gefahrensituationen durch Gewalttätige

  • Bei Hinweis auf gefährliche Gewalttaten auf dem Campus (Amok, Geiselnahme, Schießerei, Terror) ertönt ein Telefon-Generalalarm mit speziellem Signalton und Textanzeige "Gefahr! Bleiben Sie im Zimmer!"
  • Bei direkter Bedrohung schnell in Deckung gehen! Nicht unnötig in Gefahr begeben!
    Raumtüren abschließen, Schutz hinter Mauern suchen, Fenster meiden!
  • Provokation des Täters vermeiden. Intervention ist Aufgabe der Polizei.
  • In Deckung abwarten, bis Entwarnung gegeben wird! Ausschließlich der Polizei die Tür öffnen.
  • Falls Sie eigene Beobachtungen oder Informationen zu Gewalttaten oder -tätern am Campus haben, bitte sofort Notruf absetzen (9-1111)und die Polizei (110) informieren.

Verhaltensregeln und Unterweisung für Fremdfirmen

 

Bei allen durch Fremdfirmen durchgeführten Reparaturen und Installationsarbeiten ist zwingend diese Unterweisung unterschreiben zu lassen.


Dies betrifft in der Regel die Laborleiter oder andere Auftraggeber.

Für die Gruppen, die sog. "hot works" also Arbeiten wie Schweißen, Brennen, Flexen in Auftrag geben, steht ein großvolumiger mobiler Feuerlöscher nebst Brandschutzdecke in der MARUM I Halle zur Verfügung.

Flucht- und Rettungswege zu Fenstern und Türen sind freizuhalten und dürfen nicht zugestellt werden, insbesondere in den Laboren.