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Zentrumsrat des MARUM

Der Zentrumsrat ist eines der Organe der Research Faculty MARUM. Gemäß Satzung wird der Zentrumsrat durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder des Zentrumsrates beträgt drei Jahre.

Zu den Aufgaben zählen u.a.

  • Planung des Forschungsprogramms
  • Grundsätze der Mittelbewirtschaftung und Beratung der Direktorin oder des Direktors in Haushaltsangelegenheiten
  • Planung strukturierter Ausbildungskonzepte für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Koordination der Aktivitäten des MARUM im Rahmen der nationalen und internationalen Zusammenarbeit

Zudem wählt der Zentrumsrat das Direktorium des MARUM sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Forschungsfelder und die Leiterin oder den Leiter des Förderprogramms für Graduierte und Postgraduierte.

Als Mitglieder gehören dem Zentrumsrat an

  • acht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. § 5 Abs. 3 Nr. 2 BremHG
  • drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung