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Drittmittelanzeige

Herzlichen Glückwunsch!

Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem erfolgreichen Antrag!

Gemäß §74 Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit Ziffer 4 der Drittmittelordnung muss ein aus Drittmitteln gefördertes Forschungsvorhaben in der MARUM Verwaltung angemeldet werden.

Die Anmeldung Ihres aus Drittmitteln geförderten Forschungsvorhabens beinhaltet die Einrichtung eines Fonds durch das Dezernat 70. Die Liste der zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie hier

Link: https://www.uni-bremen.de/dezernat7/drittmittelbereich/

Das ausgefüllte Formular für die Anmeldung des Forschungsvorhabens laden Sie bitte zusammen mit Ihrer Bewilligung und dem Antrag hoch.