Logo Universitat Bremen
Seitenpfad:

Diskriminierung und Belästigung

Diskriminierung jeglicher Art wird unter keinen Umständen in keinem Arbeitsumfeld geduldet, einschließlich Feldarbeit und Forschungsreisen. Alle Mitarbeitenden des MARUM sind aufgefordert, unangemessenes und ungerechtes Verhalten anzusprechen oder die vom MARUM und der Universität Bremen bereitgestellten formalen Kanäle zu nutzen (siehe unten). Das MARUM wird jeder Meldung von Vorfällen nachgehen.

red light

Diskriminierung und Belästigung

Diskriminierung bezeichnet eine abwertende, benachteiligende, ausschließende oder illegitime Ungleichbehandlung. Sie kann absichtlich oder als Ergebnis bewusster oder unbewusster Einstellungen erfolgen. Diskriminierung ist nicht immer offensichtlich und für die Betroffenen möglicherweise nicht sofort erkenn- oder überprüfbar.

Diskriminierung und Belästigung können viele Formen annehmen, die von subtilen Verhaltensweisen bis hin zu Straftaten reichen.

Zum Beispiel können Menschen diskriminiert oder ausgegrenzt werden aufgrund:

  • rassistischer Zuschreibungen, die sich auf das Aussehen, die (vermeintliche) Herkunft, den Namen, den Aufenthaltsstatus oder die deutsche Sprachpraxis einer Person beziehen;
  • ihrer (vermeintlichen) religiösen oder politischen Ansichten,
  • ihres Geschlechts, ihres Geschlechtsausdrucks bzw. ihrer Geschlechtsidentität,
  • ihrer sexuellen Orientierung ihrer sexuellen Identität,
  • ihrer (vermeintlichen) Behinderung,
  • ihres Alters,
  • ihrer sozialen Klasse, ihres Familien- oder Bildungshintergrundes, ihres Wohnortes, ihrer Sprache, ihres Status als Arbeitssuchende oder Beziehende von Sozialleistungen.

Menschen werden häufig nicht nur aufgrund eines Merkmals diskriminiert, sondern aufgrund ihrer angenommenen Zugehörigkeit zu mehreren sozialen Gruppen (Begriff der Intersektionalität).

Zum Beispiel:

  • Eine schwarze Frau / Woman of Color kann aufgrund der Kombination von Vorurteilen in Bezug auf ihr Geschlecht und ihrer Hautfarbe eine mehrfache Diskriminierung erfahren.
  • Ein Student der eine Sprachbehinderung hat und dessen Muttersprache nicht Deutsch ist, hat eher den Eindruck, dass sein Wissen und seine Leistungen weniger ernst genommen werden als die seiner Mitstudierenden.

Nicht immer ist für die Betroffenen erkennbar, auf welches Merkmal sich die Diskriminierung richtet. Unterschiedliche Formen der Diskriminierung können sich überschneiden, verstärken und zu Mehrfachdiskriminierung führen. Diskriminierung aufgrund mehrerer Faktoren addieren sich nicht nur, sondern sie können auch zu eigenständigen Diskriminierungserfahrungen führen. Wir lehnen eine hierarchische Bewertung (eine Form ist schlimmer als eine andere) verschiedener Formen von Diskriminierung ab.

Besondere Formen von Diskriminierung und Belästigung können sein:

  • Mobbing: eine systematische und häufige (über einen längeren Zeitraum) feindselige, schikanöse oder diskriminierende Haltung (direkt oder indirekt) gegenüber Einzelpersonen innerhalb von Gruppen durch andere Gruppenmitglieder (einzelne oder mehrere) oder Vorgesetzte. Das Ziel/der Effekt ist oft der Ausschluss von Einzelpersonen aus Gemeinschaften.
  • Stalking: ein komplexes Verhaltensmuster, bei dem eine andere Person ausspioniert, verfolgt, bedroht, unter bestimmten Umständen auch körperlich angegriffen und in seltenen Fällen sogar getötet wird.
  • Sexuelle Belästigung: sexualisierte Diskriminierung, die sich speziell gegen das Geschlecht der betroffenen Person richtet. Sie ist eine der häufigsten Erscheinungsform von Gewalt gegen Frauen, kann aber auch Männer betreffen.

In Deutschland ist das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, insb. § 1) die Verhinderung oder (idealerweise) Beseitigung von Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Aussehen oder Sprache, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot werden durch das AGG Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen, sowie die Rechte der Beschäftigten und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot geregelt.

Wie man Diskriminierung und Belästigung vorbeugen kann

Achtsamkeit: Seien Sie respektvoll, achten Sie auf Ihre Grenzen und die der Anderen. Seien Sie sich der Machtdynamiken bewusst. Selbst wenn Sie ein bestimmtes Verhalten nicht als unangenehm oder bedrohlich empfinden, kann es sein, dass Ihr Gegenüber es anders empfindet.

Handeln Sie: Seien Sie ein verantwortungsbewusstes Teammitglied - passen Sie aufeinander auf. Es ist Ihre Pflicht zu handeln, wenn Sie eine grenzverletzende Situation beobachten. Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen und haben Sie keine Angst: Es ist besser zu handeln als nichts zu tun! Versuchen Sie es mit den "5 D's" (Distract, Delegate, Document, Delay, Direct bzw. Ablenken, Delegieren, Dokumentieren, Nachfragen, Eingreifen). Beispiele finden Sie unter  https://www.ihollaback.org/bystander-resources/ (auf Englisch)

Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Diskriminierung und Belästigung erfahren

Sprechen Sie es an: Zögern Sie nicht, die verletzende Situation zu klären, unabhängig davon, ob Sie direkt betroffen sind oder ein Zeuge von unangemessenem Verhalten sind. Das heißt, erklären Sie der betreffenden Person, dass ihr Verhalten unerwünscht ist, oder sprechen Sie mit einer anderen Person darüber. Dies nimmt der Situation den "privaten" oder "heimlichen" Charakter und hilft Ihnen, die Kontrolle zu gewinnen, wenn Sie direkt betroffen sind. Reaktionen wie das Ignorieren oder Vermeiden des unangemessenen Verhaltens der anderen Person oder ein scherzhafter Umgang mit der Situation sind dagegen weniger effektiv.

Dokumentieren Sie: Notieren Sie sich jeden Vorfall, z. B. Datum, Ort und Uhrzeit, sowie etwaige Zeugen. Das Sammeln von Beweismaterial, wie z. B. persönliche Gedächtnisprotokolle, damit zusammenhängende Korrespondenz, Bilder, Textnachrichten auf Ihrem Handy usw., stärkt Ihre Position und liefert wichtige Beweise.

Suchen Sie Hilfe: Wenden Sie sich so früh wie möglich an Menschen, denen Sie vertrauen, um Unterstützung zu erhalten. Um ein bestimmtes Anliegen zu klären, ist es jedoch wichtig, mit jemandem zu sprechen, der Ihnen helfen kann (s. An wen kann Ich mich wenden?).

Bieten Sie Unterstützung an: Wenn Sie Zeuge einer grenzverletzenden Situation geworden sind, bieten Sie der betroffenen Person Ihre Unterstützung an. Studien zeigen, dass die Beobachtungen von Zeugen zur Lösung der betreffenden Situation beitragen und der betroffenen Person emotionale Unterstützung bieten.

An wen kann ich mich wenden?

Ihre unmittelbare vorgesetzte Person (Arbeitsgruppenleitende, leitende Wissenschaftler:in) sollten über den Vorfall informiert werden. Wenn Sie nicht mit einem Mitglied Ihrer Arbeitsgruppe oder einem Expeditionsteilnehmenden sprechen wollen, stehen Ihnen am MARUM folgende Ansprechpartner:innen zur Verfügung: