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Ombudsperson / Gute Wissenschaftliche Praxis

Ombudsperson

Die MARUM Ombudsperson ist ein/e Universitätsprofessor/in, die/der MARUM und GLOMAR Wissenschaftler/innen unterstützt, mögliche Konflikte zu klären.

Die MARUM Ombudsperson dient als Ansprechpartner/in für

  • die Einhaltung der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis
  • die Moderation möglicher Konflikte in der Graduiertenausbildung
Prof. Dr. Rita Groß-Hardt

Vom Rektor der Universität Bremen wurde Prof. Dr. Rita Groß-Hardt als Ombudsperson benannt.

Wenn Sie Unterstützung bei der Lösung eines Konflikts in Anspruch nehmen möchten, können Sie per E-Mail mit Frau Groß-Hardt in Kontakt treten: [Bitte aktivieren Sie Javascript].

Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis

Wissenschaftler/innen und ihre Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, sich an die Regeln zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis zu halten und sich vorbildlich zu verhalten. Sie sind weiterhin verpflichtet, Studierenden, Promovierenden und anderen Mitarbeiter/innen die Prinzipien Guter Wissenschaftlicher Praxis zu lehren.

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
(Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG)

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Wenn Sie von einem Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens betroffen sind oder Ihnen ein solcher Fall bekannt geworden ist, können Sie sich bei Bedarf an die MARUM Ombudsperson wenden.

Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis
(Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG)

MARUM Forschungsdaten Richtlinien

Zitieren als
Glöckner, Frank Oliver, Kucera, Michal, Pälike, Heiko, Zabel, Matthias, & Schulz, Michael. (2021). Research Data Policy at MARUM – Center for Marine Environmental Sciences of the University of Bremen (1.0). Zenodo.
https://doi.org/10.5281/zenodo.5643724