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Verwaltung

Etliche für uns wichtige Dokumente, Formulare, Vordrucke und links des täglichen Gebrauchs sind auf Servern der ganzen Universität verteilt. Die wichtigsten davon sollen hier angeboten werden, u.a. Beschaffung, Reise, Umbuchung etc.

Gerne nehmen wir weitere, wichtige Informationen an, um sie dann allen zur Verfügung stellen zu können.

Amtssprache

Die Amtssprache ist deutsch (BremVwVfG §23 (1) 

Anmeldung eines Drittmittelprojektes

Gemäß §74 Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit Ziffer 4 der Drittmittelordnung muss ein aus Drittmitteln gefördertes Forschungsvorhaben angemeldet werden.

Ab sofort steht ein Online-Formular zur Verfügung. Projektantrag, Bewilligung oder andere Anlagen sollen innerhalb des Online-Formulars als Datei hochgeladen werden.

Das Online-Formular für Drittmittelanzeigen ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.marum.de/Service/Drittmittelanzeige.html

 

Arbeitssicherheitshandbuch der Universität Bremen

Hier das Arbeitssicherheitshandbuch mit den generellen Sicherheitsstandards der Universität Bremen.

Arbeitsmedizinische Untersuchung Expeditionstauglichkeit

Wenn Sie eine Dienstreise ins Ausland planen, gibt es viel zu bedenken – viele denken zuerst an Ihr Projekt und nach an den Dienstreiseantrag. Denken Sie aber auch an Ihre Sicherheit und Gesundheit! Ihr Betriebsarzt berät Sie gerne zur Reisemedizin, führt Vorsorgen und Untersuchungen durch und impft Sie. Die Kosten trägt komplett Ihr Arbeitgeber.

Als Vorbereitung ermittelt Ihr/e Dienstvorgesetzte/r zusammen mit Ihnen die Gefahren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind u.a. Reiseziel, Transportmittel, Unterbringung, Verpflegung und die Tätigkeit zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung gehört an den Anfang der Reisevorbereitungen!

Bei der Gefährdungsbeurteilung kann Sie das Formular (siehe Kasten rechts) unterstützen.

Bitte prüfen Sie, ob es gesundheitsbezogene Einreisevorschriften, wie etwas Pflichtimpfungen gibt. Überlegen Sie auch, ob zusätzliche Versicherungen wie etwa Auslandskrankenversicherung notwendig sind. Prüfen Sie die aktuelle Sicherheitslage vor Abreise, etwa mit den Informationen des Auswärtigen Amtes (Reisewarnungen). Legen Sie mit Ihrer/m Vorgesetzten konkret fest, was im Falle von Erkrankung oder Unfall zu tun ist. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wann ist eine Beratung / Vorsorge notwendig?

  1. Vor Aufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen (in tropischen oder subtropischen Ländern, Polar- und Subpolarregionen, Aufenthalten in großer Höhe, etc.)
  2. Vor Aufenthalten in Ländern mit besonderen Infektionsgefährdungen, etwa durch endemischen Infektionskrankheiten bzw. Krankheitsüberträger (z.B. Malaria, Gelbfieber), mangelhaften hygienischen Bedingungen, mangelhafter medizinischer Versorgung, mangelhafter Infrastruktur
  3. Vor Auslandsaufenthalten von Mitarbeitern mit chronischen Erkrankungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken sein können
  4. Vorder Einreise, wenn landesspezifische Vorschriften, etwa Einreisevorschriften mit Impfflicht das erfordern
  5. Vor Expeditionsteilnahme, wenn der Veranstalter einen Nachweis der Tauglichkeit fordert. (s.u.)

Bei Reisen mit besonderen klimatischen Bedingungen oder Infektionsrisiken handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, d.h.  Ihr Arbeitgeber muss Sie vor der Reise zur Beratung schicken. Es besteht jedoch für Sie keine Pflicht zur Tolerierung von Untersuchungen, Blutentnahmen oder Impfungen. Auch wird der Arbeitgeber - außer der Bestätigung der Teilnahme - keine weitere Information erhalten: Es werden keine Inhalten der Beratung, Untersuchungen oder Erhalt von Impfungen weitergegeben und auch keine Tauglichkeit bescheinigt.

Untersuchungen und Impfungen nach Einreisevorschriften sind zwar freiwillig, der betreffende Staat wird aber ohne vorliegende Bescheinigung die Einreise verweigern. (Meist handelt es sich hierbei um eine Gelbfieber-Impfflicht.)

Untersuchungen vor Expeditionsteilnahme sind verpflichtende Tauglichkeitsuntersuchungen. Es kann keine Tauglichkeit bescheinigt werden, wenn nicht der gesamte, vom Veranstalter vorgegebene Untersuchungsumfang inkl. evtl. geforderter Blutentnahmen und Impfungen toleriert wird.

In einfachen Fällen, insbesondere bei wiederholten Reisen, kann eine telefonische Erstberatung durch den Betriebsarzt ausreichen. Eventuell notwendige weitere Schritte können dann vereinbart werden.

Wann ist eine Beratung / Vorsorge nicht erforderlich?

Die Gefährdungsbeurteilung kann auch ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.

Bei Reisen bei denen nur „normale“ Risiken einer Reise bestehen, ist keine reisemedizinische Beratung erforderlich. Die trifft im Allgemeinen für Reisen in große Städte z.B. zu Kongressen/Tagungen mit Wohnen und Essen in Hotels mit europäischem Standard zu. Jedoch sind auch hier Ausnahmen, wie z.B. bei Malaria-Gefährdung denkbar. Einreisevorschriften sind immer zu beachten.

Anmeldung

Termine werden vom Referat 02 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Gefährdungsbeurteilung.

Expeditionstauglichkeit

Expeditionsveranstalter verlangen teilweise einen medizinische Eignungsuntersuchung. Deren Umfang und die anzuwendenden Kriterien werden vom Veranstalter festgelegt. Die meisten Expeditionstauglichkeitsuntersuchungen können von uns durchgeführt werden (Ausnahmen s.u.). Bitte beachten Sie, dass oft eine zahnärztliche Stellungnahme gefordert wird - das können wir fachlich nicht; bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Zahnarzt.

Termine werden vom Referat 09 koordiniert und vergeben (Kontakt siehe Kasten rechts). Bitte melden Sie sich mit ausreichend Vorlaufzeit an. Bitte senden Sie uns vorab die Unterlagen des Veranstalters.

Ausnahmen

In folgenden Fällen dürfen wir Ihnen leidernichtweiterhelfen:

  • Gelbfieberimpfung: die Gelbfieberimpfung wird im Land Bremen ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Kontakt zur Terminabsprache: Gelbfieberimpfstelle des Landes Bremen
    Sämtliche andere Reiseimpfungen und Rezepte für reisebezogenen Medikation wie z.B. Malariaprophylaxe erhalten Sie bei uns im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • Seediensttauglichkeit(MLC/STCW) nach MariMedV: die deutsche Seediensttauglichkeit darf nur durch wenige zugelassene Ärzte erteilt werden: Liste der zugelassenen Ärzte.
    Bei viele Expeditionsreisen, etwa vom AWI oder IODP werden jedoch andere Tauglichkeitsuntersuchungen gefordert, die wir durchführen können und dürfen. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchungen

Wenn Sie durch die Arbeit bestimmten Gefahren und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind kann daraus für Sie ein Anspruch - und für Ihren Arbeitgeber eine Verpflichtung - zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entstehen. Die Anlässe sind im Anhang der ArbMedVV aufgelistet (siehe rechts); Beispiel sind etwa Lärm oder erhöhte Infektionsrisiken. Grundlage der Entscheidung über die Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung.

Bei der Vorsorge wird ihre Arbeitssituation und ihre medizinische Vorgeschichte besprochen, und soweit nötig, technische oder körperliche Untersuchungen durchgeführt. Untersuchungen, insbesondere schmerzhafte wie Blutentnahme, sind natürlich freiwillig. Kern der Vorsorge ist die Beratung durch den Betriebsarzt. Wenn erforderlich können freiwillig weitere Maßnahmen folgen, etwa Schutzimpfungen. Die Vorsorge findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt.

Bei Problemen bei der Bildschirmarbeit können Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeit – G37“ in Anspruch nehmen. Wir untersuchen dabei Ihre Augen und beraten Sie umfassend rund um den Bildschirmarbeitsplatz. Diese Untersuchung bieten wir in unseren Räumen in der Universität an.

Bei Auslandsreisen könnten arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein, weitere Informationen finden Sie hier.

Auch ausserhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber als Pflicht- oder Angebots-Vorsorge bereitstellen muss, können Sie sich zur Wunschvorsorge anmelden.

Die Anmeldung zur Vorsorge, Terminvergabe und die Pflege der Vorsorgekartei übernimmt das Sekretariat von Referat 09

Sekretariat Arbeitsschutz
Frau Steinhaus (Ref. 09)
Tel. (0421) 218-60234

Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

Die Vorsorge findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigten fallen keine Kosten an. Selbstverständlich gilt auch für die Vorsorge die ärztliche Schweigepflicht; der Arbeitgeber erhält unabhängig vom Ergebnis lediglich eine Teilnahmebestätigung.

Sonstige Untersuchungen / Eignung / Tauglichkeit

Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es noch andere Anlässe für eine Untersuchung durch den Betriebsarzt:

  • Beim Umgang mit Radioaktivität oder Strahlung ist beispielsweise eine jährliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Nutzung gefährlicher Arbeitsgeräte, etwa von Gabelstaplern kann der Arbeitgeber nach berufsgenossenschaftlichen Regelungen eine medizinische Untersuchung der Eignung verlangen.
  • Wenn Sie beruflich LKW fahren brauchen Sie für den Führerschein bzw. dessen Verlängerung eine ärztliche Untersuchung. Als Arbeitsmediziner dürfen wir dafür auch die Augenuntersuchung durchführen.
  • Für Reise-/ Polar- / Tropen- / Expeditionstauglichkeit finden Sie Hinweise hier.

Bei all diesen Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen ist der Untersuchungsinhalt festgelegt und der Betriebsarzt kann das entsprechende Attest nur ausstellen, wenn Sie bei allen Untersuchungsschritten mitarbeiten (idR ist auch eine Blutentnahme enthalten).

Die Untersuchung findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt. Sie findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigten fallen keine Kosten an.

Die Anmeldung zur Untersuchung und Terminvergabe erfolgt über das Sekretariat von Referat 09 

Sekretariat Arbeitsschutz
Frau Steinhaus (Ref. 09)
Tel. (0421) 218-60234

Email:[Bitte aktivieren Sie Javascript]

Arbeitsunfähigkeitsmeldung

 

Aufnahmeordnung für den Master-Studiengang "Geowissenschaften"

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang „Geowissenschaften“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 22. Januar 2014, berichtigt

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Marine Geosciences"

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang „Marine Geosciences“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 22. Januar 2014, berichtigt

Auslagenerstattung

Auslands-Krankenversicherung

Die Universität empfiehlt den Reiseteilnehmer/innen bei Schiffsforschungsreisen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen.

Obwohl die Universität nicht verpflichtet ist, werden bei Reisekostenabrechnungen von Schiffsforschungsreisen folgende Versicherungskosten übernommen:
Auslandskrankenversicherung (max. 6,-- Euro/Jahr).
 

Auslandsreisen - Vorbereitungen

siehe Impfungen

 

Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

Auflösungsvertrag

Das Beschäftigungsverhältnis kann in gegenseitigem Einvernehmen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses muss schriftlich über die Bereichsverwaltung beim Personaldezernat beantragt werden. Der Auflösungsvertrag wird immer von der/ dem Beschäftigten sowie einer Vertreterin / einem Vertreter des Personaldezernates unterzeichnet. Die Professorinnen und Professoren sind nicht berechtigt, Auflösungsverträge auszufertigen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Weitere Informationen hier.

Auslandstagegelder

 

Bankinformationen

Vor allem im nicht-deutschen Zahlungsverkehr werden manchmal die Bankinformationen des MARUM erfragt; alleine: Das MARUM hat kein eigenes Bankkonto.

ABER: Vorsicht Falle!
Diese Angaben ersetzen keine Ausgangsrechnung und sind prinzipiell nur für Proposal gedacht.

Die Bankverbindung ist die folgende:

KONTOINHABER: 
Universität Bremen

BANKINSTITUT:
Deutsche Bundesbank
GESCHÄFTSSTELLE: Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
ADRESSE: Georgsplatz 5, 30159 Hannover
BIC / SWIFT-CODE:
MARKDEF1250
IBAN:
DE21 2500 0000 0025 1015 44


VAT: DE811245070 (UStIdentNummer)
STEUERNUMMER: 460/100/05505

Barauslagen-Erstattung

 

Beschaffungsanweisung

Grundsätzliche Regeln zur Beschaffung sind in der Beschaffungsanweisung des Kanzlers der Universität Bremen niedergeschrieben.
siehe Das Wichtigste in Kürze

 

Belohnungen und Geschenke

[...] Unverändert gilt, dass für Zuwendungen, die „in Bezug auf das Amt“ gegeben werden, ein generelles Annahmeverbot besteht. [...] Geringwertige Aufmerksamkeiten (z. B. Massenwerbeartikel wie Kalender, Kugelschreiber, Schreibblöcke) gelten – zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes – als stillschweigend genehmigt.

Es gilt die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 19. Dezember 2000 (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 4/2001 S.25):

Betriebsnummer der Uni-HB

...lautet 20137459
 

Bezügemitteilung

Jede Bezügemitteilung enthält die der Berechnung und Zahlung der Bruttobezüge zu Grunde liegenden Merkmale (Besoldungs-, Entgeltgruppe, Familienzuschlag; Zulagen usw.). Neben persönlichen Abzügen ist aus der Bezügemitteilung der nach Einbehaltung der gesetzlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) jeweils zustehende Nettobezug ersichtlich. Veränderungen sind durch Vergleich der neuen Mitteilung mit der zuletzt erhaltenen Mitteilung erkennbar.

Wer sich im Detail mit einer solchen Bezügemitteilung auseinandersetzen möchte, findet ein Abrechnungsmodell hier:

Und die aktuellen Entgelte sowie Zeitzuschläge findet man im Abrechnung der Bezüge

Brandschutzordnung der Universität Bremen

Seit dem 01.11.2018 gibt es eine aktualisierte Brandschutzordnung an der Universität Bremen. 

Wichtige Information bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen

Bei der Vergabe von Aufträgen an eine Fremdfirma z. B. für Schweißarbeiten, Reparaturen von Geräten/Maschinen etc., muss der uniinterne Auftraggeber oder die Auftraggeberin die Brandschutzordnung der Universität Bremen dieser Fremdfirma bekanntgeben und die Fremdfirma muss auf Seite 22 der Brandschutzordnung die Kenntnisnahme der Verhaltensregeln mit einer Unterschrift bestätigen. Erst danach dürfen die Arbeiten der Fremdfirma in/an den Gebäuden der Universität Bremen beginnen.

Bremisches Hochschulgesetz

Bekanntmachung zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes 

büro mobil

Allgemeine Informationen zur Vereinbarung "büro mobil - mobile office"

Die Universitätsleitung und die Interessenvertretungen haben eine Vereinbarung getroffen, die Ihnen attraktive und flexible Möglichkeiten bietet, bis zu 40 Prozent mobil zu arbeiten.

Das sogenannte "büro mobil - mobile office"gilt als Angebot für alle Beschäftigten orts- und zeitflexibel zu arbeiten, das heißt die Arbeit ist nicht an das Büro im Dienstgebäude gebunden. Nähere Informationen zu der Vereinbarung finden Sie hier.

Die Universität Bremen möchte mit dembüro mobil - mobile officeeine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erreichen. Außerdem können damit die Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich verbessert werden. Ein weiterer Mehrwert: Konzentriertes Arbeiten, das für manche Tätigkeiten notwendig ist, kann auf bestimmte Tage im heimischen Arbeitszimmer verlagert werden. Außerdem kann der Pendelverkehr verringert werden – und das ist ganz im Sinne des Klimaschutzes.

Schritt für Schritt zur Antragsstellung hier

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
[Bitte aktivieren Sie Javascript]

Copyright

Aus Schutzrecht-Gründen darf kein wie auch immer geartetes Bildmaterial auf den Servern des MARUM online gestellt werden, ohne die entsprechenden, nachweislichen Eigentums- oder Lizenzrechte dafür zu besitzen.

Jede unberechtigte Nutzung von Bildmaterial ist eine copyright Verletzung und wird inzwischen strafrechtlich verfolgt.
 

Corporate Design der Universität Bremen

 

Corporate Identity Design MARUM

 

Diebstahl

Immer sehr ärgerlich und zum Glück sehr selten sind Diebstähle auf dem Universitätsgelände.

Falls ein Fahrrad oder ähnliches abhanden kommt - die Diebe werden versuchen, die Beute sehr schnell zu verkaufen. Es lohnt sich also, auch selbst aktiv zu werden und sich nicht nur auf die nächste Polizeiwache zu verlassen - dort kommt die Anzeige nämlich standardmäßig auf einen Stapel und erst in ein paar Tagen zur Bearbeitung.

Es gibt eine Ermittlungsgruppe Fahrrad bei der Polizei Bremen, an die man sich direkt wenden kann unter 0421-362-16118, -16125 und -16139, oder [Bitte aktivieren Sie Javascript]. Weitere Infos gibt es hier.
 

Dienstreise

Dienst­rei­se­an­trag

siehe Reiseantrag

 

Dienst­rei­se­ab­rech­nung

siehe Reiseabrechnung

 

Dienst­rei­se und Ur­laub

 siehe Urlaub und Dienstreise

 

Dienstgang

 

Dienstvereinbarung "Forschungsexpedition auf See"

 

Drittmittelprojekt anmelden

 

Drittmittelordnung

ist die "Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG 1 (Drittmittelordnung) vom 23.2.2005"


E-Rechnung

Der Begriff E-Rechnung (auch elektronische Rechnung oder X-Rechnung) beschreibt eine Rechnung, die nicht auf Papier erstellt und ausgedruckt, sondern die auf elektronischem Wege erstellt und übermittelt wird.
(Zur Unterscheidung: eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung stellt keine E-Rechnung im eigentlichen Sinne dar.)

Die folgenden Informationen sind unterteilt nach

  • Infos für Beschaffer*innen und Rechnungsempfänger*innen

und

  • Infos für Lieferanten / Rechnungssteller*innen
  1.  Infos für Beschaffer*innen und Rechnungsempfänger*innen

  • Seit dem 27.11.2020 ist die Universität Bremen verpflichtet, Eingangsrechnungen auch elektronisch als sog. E-Rechnung (elektronische Rechnung oder auch X-Rechnung) entgegen zu nehmen. Papierrechnungen werden weiterhin akzeptiert.
  • Lieferanten können nur über das Bremer E-Rechnungsportal zERIKA eine E-Rechnung an die Uni bzw. an das MARUM schicken. Hierfür müssen sie sich einmalig unter e-rechnung.bremen.de registrieren.
    Es gibt mehrere E-Rechnungsformate. In Bremen wird nur das X-Rechnungsformat anerkannt.
  • Wichtige Infos für Lieferanten zum zERIKA-Anmeldeverfahren gibt es àhier (Link „Infos für Lieferanten / Rechnungssteller*innen“ einfügen) oder unter www.e-rechnung.bremen.de.
  • Das Portal zERIKA ist Bestandteil des Bremischen Landesnetzes und nicht direkt mit dem Uni-Netz verbunden. Deshalb können die für die Uni bzw. für das MARUM auf zERIKA eingehenden Rechnungen nur mittels einer besonderen Hilfslösung, die zwischen dem Land Bremen und der Uni ausgehandelt wurde, an die Uni übermittelt werden.
  • Dies hat zur Folge, dass die im MARUM im pdf-Format eingehenden E-Rechnungen von der MARUM-Verwaltung zunächst in Papierform ausgedruckt über die Hauspost an die jeweiligen Beschaffer*innen / Rechnungsempfänger*innen gegeben werden müssen, bis eine andere technische Lösung verfügbar ist.
  • Die Ausdrucke der E-Rechnungen enthalten kein Firmenlogo und keinen Firmenbriefkopf der Lieferanten. Deshalb erfordert die Unterscheidung und Bearbeitung der einzelnen Rechnungen eine besondere Aufmerksamkeit.
  • Die weitere Bearbeitung der Eingangsrechnungen durch die Rechnungsempfänger*innen erfolgt wie gewohnt (inhaltliche Prüfung der Rechnung, Lieferung und Leistung / Ausfüllen und Unterschreiben des Kontierungsvorbinders /…).
  1.  Infos für Lieferanten / Rechnungssteller*innen

  • Seit dem 27.11.2020 nimmt die Universität Bremen Eingangsrechnungen auch elektronisch als sog. E-Rechnung (elektronische Rechnung oder auch X-Rechnung) entgegen. Papierrechnungen werden weiterhin akzeptiert.
  • Die E-Rechnungen müssen über das Bremer E-Rechnungsportal zERIKA bei der Universität bzw. beim MARUM eingehen. Hierfür ist eine einmalige Registrierung eines Servicekontos durch die Rechnungssteller*innen unter e-rechnung.bremen.de notwendig.
  • Es werden lediglich Rechnungen im sog. XRechnungs-Format
  • Lieferanten haben die Möglichkeit, XRechnungen per manueller Web-Erfassung, per Email oder über PEPPOL auf dem bremischen Landesportal zERIKA hochzuladen.
  • Wichtige Angaben für die Zustellung von XRechnungen über zERIKA:
    a) In der Weberfassung von zERIKA unter Nutzung der Leitweg-ID der Universität Bremen, diese lautet 04011000-270-26
    b) Per Email an zERIKA unter Nutzung der dort für die Universität hinterlegten Adresse: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
    c) Per PEPPOL als Service für Massengeschäfte an die Adresse: 0204:04011000-270-26.
  • WICHTIG: Für die richtige Zuordnung der eingehenden E-Rechnungen werden unbedingt die nachfolgenden Angaben benötigt:
    - Bestellnummer (Format: 10-stellig beginnend mit 3, 4 oder 6)
    - Fond / Finanzstelle / Anlagennummer (Format: 8-stellig)
    - Name und Bereich des Bestellers / der Bestellerin bzw. des Bestellempfängers / der  Bestellempfängerin.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.e-rechnung.bremen.de.

 

Einrichtung eines Lieferanten

 

Elternzeit, Antrag auf

Der Antrag auf Elternzeit ist beim Personaldezernat online erhältlich.
Er wird vom/von der Beschäftigten sowie dem Fachvorgesetzten und der MARUM-Verwaltungsleitung unterschrieben und dann ans Dez. 2 geleitet.

Informationen zu Elterngeld und Elternzeit gibt es beim BMFSFJ (oder hier):

Entschädigung bei Verspätung: Die Bahn

Entschädigungsstufen im Nah- und Fernverkehr:
ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Fahrpreises
ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Fahrpreises

Nähere Informationen gibt es hier.
 

Erklärung der aufnehmenden Institution

Beschäftigte, die ihre eigenen Personalmittel über DFG-Einzalanträge einwerben, benötigen eine sog. "Erklärung der aufnehmenden Institution", die vom Dezernat 2 unterschrieben wird. Das DFG-Formular 41.027 gibt es bei der DFG, aber auch hier:

Expeditionsvorbereitungen

siehe Impfungen

 

Freizeitausgleich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freizeitausgleich gewährt werden. Dies ist mit den Fachvorgesetzten zu klären. Eine Begründung sowie entsprechende Belege (z.B. Stundenzettel) sind dem Antrag beizufügen.

Das Formblatt gibt es hier:

Gastaufenthalt am MARUM

Das MARUM und die Universität möchten es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich als Gäste an der Universität/MARUM aufhalten, ermöglichen, Büro- und/oder Laboreinrichtungen sowie andere Infrastruktur des MARUM zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten zu nutzen.

Mit der nebenstehenden Vereinbarung werden in diesem Zusammenhang auftretende Fragen, das gegenseitige Verhältnis sowie Rechte und Pflichten zwischen den Parteien geklärt.

Diese Vereinbarung ist verpflichtend mit dem angefügten Formular (dt/eng) über die MARUM-Personalverwaltung zu schließen.

Ergänzend dazu wird um die Registrierung von Gästen über folgendes Online-Formular gebeten:
https://www.marum.de/Forschung/Registration-guest-scientists.page

Gefährdungsbeurteilung Auslandstätigkeiten/Dienstreisen

Für alle tätigkeitsbezogenen Auslandsreisen soll das hier hinterlegte Formular Gefährdungsbeurteilung: Auslandstätigkeiten im Vorfeld der Reise ausgefüllt werden. Diese gilt unter anderem als Voraussetzung für ggf. notwendige Untersuchungen durch den Betriebsarzt.

Bitte senden Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht an das Referat 23! Die Unterlagen verbleiben bei der verantwortlichen Person im Bereich. 

Rechts beispielhaft drei Muster als Unterstützung beim Ausfüllen des Dokuments Gefährdungsbeurteilung "Auslandstätigkeiten"

GOLDESEL II

Für EU-Projekte (3170....), DFG-Einzelbewilligungen, Bund-Projekte (4701....) gibt es eine sehr charmante Möglichkeit, Kontostände zu errechnen:

GOLDESEL wird im 14-tägigen Zyklus verschickt und enthält alle Ein- und Auszahlungen, die in SAP getätigt wurden. - nicht berücksichtigt sind also alle Ein- und Auszahlungen, die in SAP noch nicht getätigt wurden.

Das Antragsformular für Einsteiger und Fortgeschrittene gibt es hier:


Hausordnung der Universität Bremen

Allgemeine Hausordnung für Gebäude, Räume und das Universitätsgelände der Universität Bremen (Stand: 04.09.2018)

HiWi-Vertrag

Wie jede andere Personalangelegenheit beruht auch der Vertrag von wissenschaftlichen Hilfskräften (HiWi) auf einigen persönlichen Daten. Ansprechpartnerin ist Frau Bachur. Das Formular zur Bewerbung gibt es hier:

Anlage 1 Erklärung zur Feststellung der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Zusatzversorgung

Geleistete Stunden müssen durch sog. Stundenzettel nachgewiesen werden. Das Formblatt hierfür gibt es nebenstehend:

Honorar Gastvortrag

Für einen im Rahmen eines Kolloquiums gehaltenen Vortrag kann dem/r Referenten/in unter Umständen ein Vortragshonorar ausgezahlt werden.

Dieses Honorar versteht sich inklusive Reisekosten. Sollte zusätzlich eine Hotelrechnung anfallen, ist dies deutlich zu vermerken.

IBAN-Informationen

 

Impfungen

Bei der Planung und Vorbereitung der Teilnahme an Expeditionen und Dienstreisen ins Ausland sind oftmals spezielle Einreisevorschriften für das jeweilige Einreiseland zu beachten. Diese erfordern in manchen Fällen z. B. besondere Pflichtimpfungen für die Einreisenden.

Bezüglich solcher Pflichtimpfungen und auch bei Dienstreisen oder Expeditionen in Länder mit besonderen klimatischen Bedingungen oder Infektionsrisiken müssen sich die Einreisenden aufgrund einer gesetzlich geregelten Pflichtvorsorge an den Betriebsarzt wenden.

Es wird empfohlen, sich unbedingt rechtzeitig vor Reisebeginn mit dem Betriebsarzt der Universität in Verbindung zu setzen, d.h. möglichst unmittelbar nach Bekanntwerden des Reisebeginns (Sekretariat für Arbeitsschutz, Referat 09, Frau Steinhaus, [Bitte aktivieren Sie Javascript]). Falls die Reisenden Unterlagen vom Fahrtleiter / von der Fahrtleiterin (AWI, IODP, …) bzw. vom Veranstalter / von der Veranstalterin der Dienstreise oder Expedition erhalten haben, sind diese vor dem Untersuchungstermin den Betriebsärzten per Mail

zuzuleiten ([Bitte aktivieren Sie Javascript]).

Gemeinsam mit dem / der Fachvorgesetzten sollte die für Auslandsdienstreisen immer erforderliche Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. (Link mit Informationen zum Formular hier ). Die Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls vorab an die Betriebsärzte zu mailen. Hierin werden etwaige Impfpflichten festgehalten. Im Rahmen eines separaten Telefontermins wird mit dem Betriebsarzt die konkrete medizinische Vorsorge für die Reisende / den Reisenden besprochen. Die notwendigen Impfungen, ggf. auch die Vorsorge (G35), werden vom Betriebsarzt durchgeführt hier .

Ausnahme Gelbfieberimpfung: die Gelbfieberimpfung wird im Land Bremen ausschließlich durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Kontakt zur Terminabsprache: Gelbfieberimpfstelle des Landes Bremen.

Sämtliche andere Reiseimpfungen und Rezepte für reisebezogene Medikation wie z.B. Malariaprophylaxe werden vom Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge verschrieben.

Die Kosten für die Pflichtimpfungen beim Betriebsarzt werden vom Arbeitgeber übernommen.

Kosten für eigenverantwortlich organisierte Impfungen (z. B. durch den Hausarzt) werden nicht vom Arbeitgeber übernommen.

Die Gefährdungsbeurteilung kann auch ergeben, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Für Reisen, bei denen nur „normale“ Risiken einer Reise bestehen, ist keine reisemedizinische Beratung durch den Betriebsarzt erforderlich. Dies gilt im Allgemeinen für Reisen in große Städte wie z. B. zu Kongressen oder Tagungen mit Wohnen und Essen in Hotels mit europäischen Standards. Allerdings sind auch hier Ausnahmen wie z. B. bei Malaria-Gefährdung denkbar. Die geltenden Einreisevorschriften für das jeweilige Einreiseland sind immer zwingend zu beachten.

Anmeldung / Terminvergabe

Termine für eine Beratung / Impfung durch den Betriebsarzt werden vom Referat 09 koordiniert und vergeben. Bitte melden Sie sich so früh wie möglich schriftlich unter Angabe des für Sie letztmöglichen Termins vor der Abreise für einen Vorsorgetermin im Referat 09 an!

Sekretariat Arbeitsschutz
Frau Steinhaus / Referat 09
Tel.: 0421/218-60234
Email: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

Incentive Anträge

Im Rahmen der „Incentive Funds“ können kleinere Projekte gefördert werden, mehr hier:
MARUM „Incentive Funds“ Anträge – Leitlinien für die Antragstellung
 

Interne Leistungsverrechnung "Multicorer"

Ab dem 10.12.2018 soll bei der Ein­rei­chung ei­nes Schiffs­an­tra­ges mit den For­schungs­schif­fen Me­te­or, Ma­ria S. Me­ri­an, Po­lar­stern und Son­ne so­wie für an­de­re klei­ne­re For­schungs­schif­fe dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass bei der Fi­nan­zie­rung der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Rohr des Multicorers zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 73,66 pro 1 Rohr (Stand 21.12.2021). Das be­deu­tet, dass an­statt der bis­he­ri­gen Auf­lis­tung der Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für den Mul­ti­co­rer nun die be­nö­tig­te An­zahl von Roh­ren in ei­nem Mul­ti­co­rer zur Durch­füh­rung des wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens mit dem Ver­rech­nungs­satz mul­ti­pli­ziert wird.

Wir möchten die Fahrtleiter darauf hinweisen, dass die Rohre zum Multicorer gehören und spätestens vor Abschluß der Expedition wieder beim Gerät sein müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Rohre für weitere Einsätze mit dem Multicorer zur Verfügung stehen.

Im MARUM wur­de die in­ter­ne Leis­tungs­ver­rech­nung an­hand ei­ner Kal­ku­la­ti­on der ak­tu­ell be­nö­tig­ten Aus­ga­ben zur Fi­nan­zie­rung von 1 Rohr im Mul­ti­co­rer be­rück­sich­tigt. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, dass die be­wil­lig­ten Mit­tel in ei­nen in­ter­nen Fonds flie­ßen und von dort in Zu­kunft die Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für die Mul­ti­co­rer fi­nan­ziert wer­den. Da die Be­rech­nung des Ver­rech­nungs­sat­zes auf Ba­sis der ak­tu­el­len Ist-Wer­te er­folg­t, wer­den die Sät­ze jährlich ak­tua­li­siert bzw. an­ge­passt.

Interne Leistungsverrechnung "Schwerelot"

Ab dem 10.12.2018 soll bei der Ein­rei­chung ei­nes Schiffs­an­tra­ges mit den For­schungs­schif­fen Me­te­or, Ma­ria S. Me­ri­an, Po­lar­stern und Son­ne so­wie für an­de­re klei­ne­re For­schungs­schif­fe dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass bei der Fi­nan­zie­rung von Schwer­lot­ker­nen der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Me­ter Schwerelotkern zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 185,20 pro 1 Meter Schwerelotkern (Stand 21.12.2021). Das be­deu­tet, dass an­statt der bis­he­ri­gen Auf­lis­tung der Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für Schwe­re­lot­ker­ne nun die be­nö­tig­te An­zahl von Meterlängen des Schwe­re­lot­ker­ns zur Durch­füh­rung des wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens mit dem Ver­rech­nungs­satz mul­ti­pli­ziert wird.

Im MARUM wur­de die in­ter­ne Leis­tungs­ver­rech­nung an­hand ei­ner Kal­ku­la­ti­on der ak­tu­ell be­nö­tig­ten Aus­ga­ben zur Fi­nan­zie­rung von 1 Me­ter Schwe­re­lot­kern be­rück­sich­tigt. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, dass die be­wil­lig­ten Mit­tel in ei­nen in­ter­nen Fonds flie­ßen und von dort in Zu­kunft die Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für die Schwe­re­lot­ker­ne fi­nan­ziert wer­den. Da die Be­rech­nung des Ver­rech­nungs­sat­zes auf Ba­sis der ak­tu­el­len Ist-Wer­te er­folg­t, wer­den die Sät­ze jährlich ak­tua­li­siert bzw. an­ge­passt.

Jobticket

Für den Öffentlichen Dienst in Bremen gibt es das Angebot, im VBN Zeit-Tickets mit einer Gültigkeit von 12 Monaten und einer Reduktion von aktuell 30% zu nutzen.
Mehr Informationen dazu nebenstehend:

...kaputt...

Anmeldung von Reparaturleistungen über die Gebäudebetriebstechnik (GBT).

Das entsprechende Antragsformular gibt es hier.

 

Kernzeit

Rahmenzeit
Die Rahmenzeit definiert den zeitlichen Rahmen zur Erbringung der täglichen Arbeitszeit.
Montag-Freitag: 6-20 Uhr
Samstag: 8-18 Uhr
Samstagsarbeit im Rahmen der Gleitzeit ist grundsätzlich in einem Umfang von max. 4 Std./Wo. zulässig.
Diese Samstagsarbeit ist zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange einvernehmlich abzustimmen. Samstagsarbeit im Rahmen dieser Regelung ist ausschließlich freiwillig durch die Mitarbeiterinnen zu leisten. Der § 16 (1) BAT bleibt hiervon unberührt.

Kernzeit
Die Kernzeit definiert den Zeitrahmen für die Anwesenheitspflicht, die für alle Vollzeitbeschäftigten gilt, sofern im Dienstplan nichts anderes geregelt ist und Öffnungszeiten dem nicht entgegen stehen.
Montag bis Donnerstag: 10-14 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr

Diese Informationen stammen aus der Vereinbarung über die Arbeitszeit der Universität Bremen und stammen im Original aus folgendem Dokument (siehe auch anbei):
VereinbarungArbeitszeit.pdf

Krankmeldung

Neues Krankmeldeverfahren seit dem 1.1.23

Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird diese direkt von der Arztpraxis an die jeweilige Krankenkasse geschickt. Die Uni benötigt diverse Daten, um die AU bei den Krankenkassen abzufragen. Bitte teilen Sie uns deshalb mit, ob die AU elektronisch oder in Papierform ausgestellt wurde, das Datum des Arztbesuches sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wir bitten die Arbeitnehmer:innen das entsprechende Formular (s. rechts) ausgefüllt mit der Krankmeldung (und auch Gesundmeldung) an [Bitte aktivieren Sie Javascript] zu senden.

Ausnahme: Bei privat versicherten Beschäftigten, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland, sonstigen AU-Bescheinigungen (Privatärzte, Kind krank, stufenweise Wiedereingliederung, Rehabilitationsleistungen, Beschäftigungsverbot) bleibt es auch nach dem 1. Januar 2023 beim bisherigen Verfahren und bei der Vorlagepflicht der Beschäftigten. Das neue Uni-interne Meldeverfahren zur Arbeitsunfähigkeit gilt jedoch auch hier.

Bei Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit informieren Sie bitte unverzüglich – spätestens jedoch bis 10 Uhr – die MARUM-Verwaltung ([Bitte aktivieren Sie Javascript]) UND Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung gerne mit dem ausgefüllten Formular.

Ein ärztliches Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mitzuzählen (siehe Schaubild rechts). Wenn Sie eine Papierausfertigung der AU bekommen, kann diese gerne elektronisch unter [Bitte aktivieren Sie Javascript] eingereicht werden.

Bitte achten Sie insbesondere auf die Gesundmeldung (tagesaktuell) bei der MARUM-Verwaltung - bitte wieder mit dem Formular. Dies ist wichtig, damit Sie nicht weiter als krank geführt werden, was letztlich zur Einstellung Ihre Gehaltszahlung führen könnte.

Als Dienstantritt gelten auch: Tage im „Home Office“ nach Erkrankung, im Anschluss der Erkrankung angetretener Urlaub oder anschließende Kind-Krank Tage.

Vorzeitige Dienstantritte sind nicht gestattet. Auch wenn diese grundsätzlich möglich sind, müssen vorzeitige Dienstantritte vom Arbeitgeber gestattet werden, dieser unterliegt hier seiner Fürsorgepflicht, ebenso wäre der Arbeitgeber bei einem möglichen Arbeitsunfall zu einer Schadensersatzforderung (insbesondere gegenüber Dritten) verpflichtet. Auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Arbeitssituationen (Labortätigkeiten, Lehre, Verwaltungstätigkeiten, Handwerk) unterschiedliche Risiken bestehen, hat sich die Universität Bremen dazu entschieden, keine Differenzierung zwischen diesen vorzunehmen und für alle Beschäftigten eine einheitliche Regelung getroffen.

Eine Rückerstattung von Urlaubstagen erfolgt nur gegen Vorlage eines Attestes. Dies wird automatisch von der Krankheitssachbearbeitung durchgeführt, sobald eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, eine zusätzliche Meldung an Herrn Elfers (Urlaubssachbearbeitung) ist nicht notwendig.

Für Reha-Maßnahmen müssen folgende Unterlagen bei [Bitte aktivieren Sie Javascript] bzw. Britta Schilder eingereicht werden: Bewilligung des Kostenträgers, Einladungsschreiben der Reha-Klinik, evtl. Verlängerungsschreiben der Reha-Klinik, Entlassungsbescheinigung.

Für Krankenhausaufenthalte bitte folgende Unterlagen bei [Bitte aktivieren Sie Javascript] bzw. Britta Schilder einreichen: eine Liegebescheinigung über die Zeit des Krankenhausaufenthaltes sowie gerne das Krankmeldeformular.

Die sogenannten Kind-Krank Tage müssen ebenfalls an [Bitte aktivieren Sie Javascript] bitte zusammen mit dem Krankmeldeformular gemeldet werden. Für die Kind-Krank Tage wird der Scan eines ärztlichen Attestes benötigt.

Weitere Informationen zum Thema Krankheit, finden Sie auf der Homepage des Dezernat 2: Krankmeldungen - Universität Bremen (uni-bremen.de)

Laborrahmenordnung

Die in dieser Laborrahmenordnung enthaltenen Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Laboratorien der Universität Bremen. Beschäftigte im Labor sind verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme bzw. Studienbeginn diese Laborrahmenordnung zur Kenntnis zu nehmen und dies durch Unterschrift im verantwortlichen Bereich zu belegen.

Lagerentnahmen

Sie finden die neuen elektronischen Excel Bestellformulare auf der Seite "Chemikalienlager" und "Zentrallager"

unter Downloads Formulare:

"Lager Bestellung von Chemikalien oder Labormaterial bei Fremdfirma"
"Lager Warenentnahmeschein Chemikalien"
"Lager Warenentnahmeschein Labormaterial"

und

unter Tipps eine kurze Ausfüllanleitung als Word Datei:

"Lager Warenentnahmeschein und Bestellformular ausfüllen (Chemikalien- und Laborgerätelager)"

In den Entnahmescheinen sind aktuelle Listen der Lagerartikel enthalten.

Bei Fragen und Anregungen bitte die Hotline 60099 anrufen.

Legal Entity Form

Für Projektanträge wird oftmals die Rechtsform der Vertrags-Institution erfragt.

Die Universität Bremen ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechts (Public Corporation, Government, Non-Commercial).

Die erforderlichen Dokumente sind:

1. Gründungsdokument - Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr.30 vom 22. September 1970;
2. Erklärung der Universität Bremen ob des o.a. Sachverhalts.

Leihfahrzeug, Anmietung

Grundsätzlich erfolgt die Anmietung von Fahrzeugen online über den Servicepartner der Universität Bremen Egencia.

Näheres auf der Seite der Reisekostenstelle hier
https://www.uni-bremen.de/intern/personal/dienstreisen/mietfahrzeuge/

Anmietung von Fahrzeugen außerhalb von Egencia

Wenn eine andere Ratebzw.nicht bei Egencia gebucht wird, unterliegt die Kostenübernahme / Zahlung der Rechnung besonderen Bedingungen:

  1. das Mietfahrzeug inklusive sämtlicher Gebühren ist nicht teurer, als ein vergleichbares Fahrzeug über Egencia
    und
  2. es liegen besondere Gründe für die Buchung einer anderen Rate bzw. außerhalb von Egencia vor


Das Vergleichsangebot von Egencia sowie eine Begründung (siehe oben Ziffer 1 und 2) sind dem Reiseantrag / der Reiseabrechnung beizufügen.

 

Lieferadresse des MARUM

Manche Lieferanten haben Schwierigkeiten, das MARUM Gebäude zu beliefern. Die nebenanstehende Skizze kann hier weiterhelfen.

Manuskriptabschlussförderung

Im Rahmen der MARUM Incentive Funds können Mittel mit dem Ziel beantragt werden, Publikationen, die aus überdurchschnittlichen Promotionsprojekten resultieren, in anerkannten internationalen Zeitschriften zu veröffentlichen.

Die Antragsvoraussetzungen stehen hier:

MARUM Externship

Das MARUM fördert die enge Zusammenarbeit internationaler Forschungsgruppen. Die Voraussetzungen und Anforderungen sind hier beschrieben:

MARUM Incentive Anträge

 

Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräch

Das Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräch ist ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung.

Es ist ein geplantes, inhaltlich vorbereitetes und vertrauliches Gespräch zwischen Vorgesetzen und Mitarbeiter/-innen, das regelmäßig stattfinden soll.

Ziel des Gespräches ist es, durch eine offene und transparente Kommunikationsstruktur sich über Themen wie:

• Arbeitsinhalte und Prozesse
• Führung und Zusammenarbeit
• Persönliche und berufliche Entwicklung

gemeinsam zu verständigen.

Zum Mitarbeiter/innen-Vorgesetzten-Gespräch ist eine Handlungshilfe entwickelt worden, die praktische Tipps und Hilfestellungen gibt. Der Leitfaden enthält neben umfassenden Informationen zum MVG u.a. eine Checkliste zur Vorbereitung des Gesprächs und ein Formblatt zur Dokumentation der Gesprächsergebnisse:

"Multicorer" interne Leistungsverrechnung

Ab dem 10.12.2018 soll bei der Ein­rei­chung ei­nes Schiffs­an­tra­ges mit den For­schungs­schif­fen Me­te­or, Ma­ria S. Me­ri­an, Po­lar­stern und Son­ne so­wie für an­de­re klei­ne­re For­schungs­schif­fe dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass bei der Fi­nan­zie­rung der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Rohr des Multicorers zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 73,66 pro 1 Rohr (Stand 21.12.2021). Das be­deu­tet, dass an­statt der bis­he­ri­gen Auf­lis­tung der Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für den Mul­ti­co­rer nun die be­nö­tig­te An­zahl von Roh­ren in ei­nem Mul­ti­co­rer zur Durch­füh­rung des wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens mit dem Ver­rech­nungs­satz mul­ti­pli­ziert wird.

Im MARUM wur­de die in­ter­ne Leis­tungs­ver­rech­nung an­hand ei­ner Kal­ku­la­ti­on der ak­tu­ell be­nö­tig­ten Aus­ga­ben zur Fi­nan­zie­rung von 1 Rohr im Mul­ti­co­rer be­rück­sich­tigt. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, dass die be­wil­lig­ten Mit­tel in ei­nen in­ter­nen Fonds flie­ßen und von dort in Zu­kunft die Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für die Mul­ti­co­rer fi­nan­ziert wer­den. Da die Be­rech­nung des Ver­rech­nungs­sat­zes auf Ba­sis der ak­tu­el­len Ist-Wer­te er­folg­t, wer­den die Sät­ze jährlich ak­tua­li­siert bzw. an­ge­passt.

siehe Interne Leistungsverrechnung "Multicorer"

Mutterschutzgesetz

Informationen zum Mutterschutzgesetz gibt es beim BMFSFJ (oder hier):

Nebentätigkeiten...

...müssen angezeigt und genehmigt werden.

Alle Informationen rund um das Thema, sowie das entsprechende Formular gibt es auf der web site des Dezernat 2 (Personal):


Nebentätigkeit Tarifbeschäftigte

 

"Newcomer Portal" for guest scientists

Any guest scientist coming to Bremen (Germany) has to fulfill some administrative obligations, which are not always obvious. Recently, the so-called "Newcomer Portal" was launched, which gives pretty comprehensive information about
- visa and entrance formalities,
- accomodation,
- health,
- live and leisure time in Bremen,
- etc.

http://distributed-campus.org/newcomerportal/
login required
 

Ombudsperson

Vertrauen in der Wissenschaft basiert und hängt ab von der Aufrichtigkeit aller Mitglieder der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Allerdings berichten Medien ab und an von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Doch was sind diese Regeln guter wissenschaftlicher Praxis?

Die MARUM Om­buds­per­son ist ein/​e Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor/​in, die/​der MARUM und GLO­MAR Wis­sen­schaft­ler/​in­nen un­ter­stützt, mög­li­che Kon­flik­te zu klä­ren.

Die MARUM Om­buds­per­son dient als An­sprech­part­ner/​in für

  • die Einhaltung der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis
  • die Moderation möglicher Konflikte in der Graduiertenausbildung

Vom Rek­tor der Uni­ver­si­tät Bre­men wur­de Prof. Dr. Rita Groß-Hardt als Om­buds­per­son be­nannt.

Wenn Sie Un­ter­stüt­zung bei der Lö­sung ei­nes Kon­flikts in An­spruch neh­men möch­ten, kön­nen Sie per E-Mail mit Frau Groß-Hardt in Kon­takt tre­ten: [Bitte aktivieren Sie Javascript].

 

Ordnung der Universität Bremen zur...

...Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG 1 (Drittmittelordnung) vom 23.2.2005
siehe Drittmittelordung
 

Performa-Nord Bezügemitteilung

Wer sich im Detail mit seiner Bezügemitteilung auseinandersetzen möchte, findet ein Abrechnungsmodell hier.
 

Personalauswahl WiMi

An der Universität Bremen müssen alle Stellen ausgeschrieben werden (nicht jedoch sog. unterjährige Einstellungen, z.B. Manuskript-Abschlussförderung).

Aus Gründen der Transparenz und Gleichstellung sollen alle Personalauswahlverfahren durch die Projektleiter knapp dokumentiert werden.

Ein Leitfaden anbei:

Personalkosten

Aus den unterschiedlichsten Gründen wird immer wieder das Interesse an Personalkosten geäussert.

Einen guten Überblick geben die Personalmittelsätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für das Jahr 2020 für den TV-L. In der Realität werden diese Arbeitgeber-Bruttosätze von diesen Mittelsätzen abweichen.

 

Post

Nach der Dienstanweisung Nr. 21 vom 27.12.1994 gilt:
Die Dienstleistung der Zentralen Poststelle darf nicht für private Zustellung von Postsendungen in Anspruch genommen werden.

Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang "Geowissenschaften"

Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang „Geowissenschaften“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Bremen von März 2009 Nr. 4: Seite 545 ff.)

Preisvergleich, Angebotssuche und Online-Buchung von-Fahrkarten, Flugtickets und HotelübernachtungenMietfahrzeugen für Fahrten in das Ausland

siehe Preisvergleich, ...
 

Rahmenverträge für Beschaffung

 

Rahmenzeit

siehe Kernzeit
 

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Wis­sen­schaft­ler/​in­nen und ihre Mit­ar­bei­ter/​in­nen sind ver­pflich­tet, sich an die Re­geln zur Si­che­rung Gu­ter Wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis zu hal­ten und sich vor­bild­lich zu ver­hal­ten. Sie sind wei­ter­hin ver­pflich­tet, Stu­die­ren­den, Pro­mo­vie­ren­den und an­de­ren Mit­ar­bei­ter/​in­nen die Prin­zi­pi­en Gu­ter Wis­sen­schaft­li­cher Pra­xis zu leh­ren.
 

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
(Deut­sche For­schungs­ge­mein­schaft, DFG)

 

Wis­sen­schaft­li­ches Fehl­ver­hal­ten

 

Wenn Sie von ei­nem Fall wis­sen­schaft­li­chen Fehl­ver­hal­tens be­trof­fen sind oder Ih­nen ein sol­cher Fall be­kannt ge­wor­den ist, kön­nen Sie sich bei Be­darf an die MARUM Om­buds­per­son wen­den.

 

Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis
(Deut­sche For­schungs­ge­mein­schaft - DFG)

Reisekostengesetz

siehe BremRKG
 

Satzung des MARUM

Im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Bremen ist die Satzung der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung "MARUM - Zentrum für Marine Umweltwissenschaften" veröffentlicht.

Starter information

 

Schwangerschaft

Im Falle einer Schwangerschaft ist die angefügte Liste vielleicht hilfreich.

"Schwerelot" interne Leistungsverrechnung

Ab dem 10.12.2018 soll bei der Ein­rei­chung ei­nes Schiffs­an­tra­ges mit den For­schungs­schif­fen Me­te­or, Ma­ria S. Me­ri­an, Po­lar­stern und Son­ne so­wie für an­de­re klei­ne­re For­schungs­schif­fe dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass bei der Fi­nan­zie­rung von Schwer­lot­ker­nen der aktuelle Verrechnungssatz pro 1 Me­ter Schwerelotkern zugrunde gelegt wird. Dieser Verrechnungssatz beträgt derzeit EUR 185,20 pro 1 Meter Schwerelotkern (Stand 21.12.2021). Das be­deu­tet, dass an­statt der bis­he­ri­gen Auf­lis­tung der Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für Schwe­re­lot­ker­ne nun die be­nö­tig­te An­zahl von Meterlängen des Schwe­re­lot­ker­ns zur Durch­füh­rung des wis­sen­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­bens mit dem Ver­rech­nungs­satz mul­ti­pli­ziert wird.

Im MARUM wur­de die in­ter­ne Leis­tungs­ver­rech­nung an­hand ei­ner Kal­ku­la­ti­on der ak­tu­ell be­nö­tig­ten Aus­ga­ben zur Fi­nan­zie­rung von 1 Me­ter Schwe­re­lot­kern be­rück­sich­tigt. Ziel die­ser Maß­nah­me ist es, dass die be­wil­lig­ten Mit­tel in ei­nen in­ter­nen Fonds flie­ßen und von dort in Zu­kunft die Ver­brauchs­ma­te­ri­al­kos­ten für die Schwe­re­lot­ker­ne fi­nan­ziert wer­den. Da die Be­rech­nung des Ver­rech­nungs­sat­zes auf Ba­sis der ak­tu­el­len Ist-Wer­te er­folg­t, wer­den die Sät­ze jährlich ak­tua­li­siert bzw. an­ge­passt.

siehe Interne Leistungsverrechnung "Schwerelot"

Sonderurlaub

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Sonderurlaub gewährt werden. Dies ist mit den Fachvorgesetzten zu klären. Eine Begründung sowie entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen.

Das Formblatt gibt es hier:

Sprachtandems

In einem Sprachtandem treffen sich zwei Menschen mit unterschiedlicher Muttersprache, um die eigenen Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache zu verbessern. Da das Ganze wechselseitig abläuft, profitieren beide Tandem-Partner/innen davon. Mehr Informationen gibt es hier: Sprachtandem
 

Steuer-Schlüssel

 

SWIFT-Informationen

 

Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühren, die WIR für wissenschaftliche Veranstaltungen erheben, unterliegen in der Regel nicht der Umsatz-Steuer, wenn sie der Finanzierung der Veranstaltungskosten im engeren Sinne dienen.
Jedoch unterliegt der Teil der Teilnahmegebühren, mit dem Nebenleistungen (Bewirtung/Catering, Begleitprogramm, etc.) finanziert werden, sehr wohl der Umsatz-Steuerpflicht.

 

Telefon

Im MARUM wird eine Voice over IP Anlage betrieben. Die Hotline bei Problemen mit der VoIP-Telefonie lautet:
Tel.: 69818
e-mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]

Viele nützliche Informationen sowie die Bedienungsanleitungen gibt es hier:http://www.telefon.uni-bremen.de

Ansprechpartner für's MARUM ist Martin Krogmann (65691).

 

Tutorenerklärung

Dieses Formblatt wird für die Einstellung benötigt und fragt Vorzeiten der Beschäftigung sowie Angaben über die Promotionszeit ab.

Not only for foreigners, German forms are difficult to understand. Please, find an English translation (*) here:

TV-L

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.
Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher Inkraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.

Siehe auch:
Tarifverträge für die Beschäftigten an der Universität Bremen

Übernachtungs- und Frühstückskosten

 

Überstundenanordnung

Beschäftigten des MARUM können bei ihren Dienstgeschäften (wie z.B. bei seegehenden Expeditionen) Überstunden angeordnet werden.

Die Beantragung der Überstunden erfolgt durch die MARUM-Personalverwaltung.

Je nach Tarifgruppe (Arbeiter/innen, Beamte/innen, technische Angestellte, wissenschaftliche Angestellte) werden diese Überstunden finanziell oder geldwert ausgeglichen.

Nota bene: Es dürfen maximal 234 Überstunden innerhalb von 6 Kalendermonaten geleistet werden.

Nota bene: Seit 01.01.2012 gilt die "Vereinbarung über die Zahlung von Prämien für besondere Leistungen auf Forschungsexpeditionen auf See", die die besonderen Leistungen durch die Zahlung von individuellen Leistungsprämien bzw. die Gewährung zusätzlicher freier Tage honoriert.

Nota bene: Es werden durchschnittlich 30 Überstunden je Woche bezahlt.

Nota bene: es müssen alle Überstunden abgerechnet werden.

Nota bene: Überstunden auf Forschungsschiffreisen fallen an vom Tag des Auslaufens bis zum Tag des Einlaufens. Verspätetes Aus-/Einlaufen wirkt sich auf die Anzahl der angeordneten Überstunden aus!

Nota bene: Eine Überstundenabrechnung muss vom/von der Beschäftigten sowie dem/der Fahrtleiter/in (sofern von der Universität Bremen, sonst vom Fachvorgesetzten) eigenhändig unterschrieben sein.

Nota bene: Eingereicht wird die Überstunden-Abrechnung über die (MARUM)-Verwaltung.

Nota bene: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freizeitausgleich gewährt werden.

Hier das Dokument zur Abrechnung der Arbeitszeit und Überstunden.

Überstundenauszahlung

Bei Seeexpeditionen wird manchmal die vertragliche Arbeitszeit von 39,2 Stunden pro Woche überschritten.Bitte informieren Sie die MARUM-Administration, wenn Sie beabsichtigen, an einer Expedition teilzunehmen, um Überstunden zu beantragen.Ob die Überstunden in bar oder / und in Form von Sachleistungen / "rechtzeitig" erstattet werden, hängt von Ihrem Status ab (Techniker, Wissenschaftler, Funktionär, Angestellter usw.).

Eine maximale Anzahl von 30 Stunden Überstunden pro Woche kann in bar erstattet werden.

Maximal 234 Überstunden pro 6 Monate sind gesetzlich zulässig.

Eine Rückerstattung in bar / "rechtzeitig" ist nur nach Meldung möglich.Jedes Dokument muss die MARUM-Administration durchlaufen.

Umbuchung von Einzelposten, studentischen Hilfskräfte, internen Leistungen

siehe hier

 

Umsatzsteuer-Schlüssel

 

Unfallanzeige

Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich angezeigt werden. Ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeigen werden in der Verwaltungsleitung abgegeben, die sich dann mit dem Referat 02 - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in Verbindung setzt.

Das jeweilige Formular für Beschäftigte und Studierende mit allgemeinen Erläuterungen gibt es hier:

Unfallversicherung bei Schiffsforschungsreisen

Die Universität empfiehlt den Reiseteilnehmern bei Schiffsforschungsreisen den Abschluss einer Unfallversicherung für dienstliche und private Zwecke.

Obwohl die Universität nicht verpflichtet ist, werden bei Reisekostenabrechnungen von Schiffsforschungsreisen folgende Versicherungskosten übernommen:
Unfallversicherung für dienstliche und private Zwecke / anteilige Kostenübernahme für die Dauer der Reise (max. 8,16 Euro pro Monat).

Unfallversicherungen werden typischerweise für 1 Jahr abgeschlossen. Die Differenz zum Betrag der Jahres-Versicherung am Ende eines Jahres wird von den Versicherten selber getragen.

 

Unfallschutz für Studierende

Gemäß § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII sind alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden während ihrer Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert unter der Voraussetzung, dass das Studium nachweislich ihre Hauptbeschäftigung ist.

Urlaub

Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Dies ist im jeweiligen Rahmentarifvertrag geregelt.

Den Urlaubsantrag gibt es hier: 

www.uni-bremen.de/ .... /UrlaubsantragNEU.pdf

Urlaub und Dienstreise

siehe Urlaub und Dienstreise(Reisekosten)

 

Urlaub in der Probezeit

Urlaub in der Probezeit kann gewährt werden. Beschäftigte verpflichten sich, die überzahlte Urlaubsvergütung bzw. das überzahlte Urlaubsentgelt zu erstatten, falls das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit beendet werden sollte.

Die Vereinbarung zwischen dem Dienstherrn und dem/der Beschäftigten gibt es hier:

VAT-Informationen

 

VBL Pflichtversicherung

Laut VBL-Satzung kann die Erstattung von geleisteten Beiträge beantragt werden. Die VBL-Satzung in ihrer 26ten Änderung gibt es hier:


Den Beitragserstattungsantrag gibt es hier:

Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit [...], die für ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden, [...] sind auf ihren schriftlichen Antrag durch den Beteiligten von der Pflicht zur Versicherung zu befreien. Der Antrag kann nur innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
(26. Satzungsänderung, § 28 Abs.1 Ausnahmen von der Pflicht zur Versicherung)
Bitte mit dem Personal-Dezernat klären.

Vereinbarung "Forschungsexpedition auf See"

 

Verhaltensregeln und Unterweisung für Fremdfirmen

Bei allen durch Fremdfirmen durchgeführten Reparaturen und Installationsarbeiten ist zwingend diese Unterweisung unterschreiben zu lassen.


Dies betrifft in der Regel die Laborleiter oder andere Auftraggeber.

Für die Gruppen, die sog. "hot works" also Arbeiten wie Schweißen, Brennen, Flexen in Auftrag geben, steht ein großvolumiger mobiler Feuerlöscher nebst Brandschutzdecke in der MARUM I Halle zur Verfügung.

Flucht- und Rettungswege zu Fenstern und Türen sind freizuhalten und dürfen nicht zugestellt werden, insbesondere in den Laboren.

Vermögenswirksame Leistungen

Angestellte erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung in der Höhe von 6,65 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine entsprechend gekürzte Leistung.

 

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

siehe VBL

 

Vorstellungsreisen (Kostenerstattung)

Reisen aufgrund von Vorstellungsgesprächen können über das rechts stehende Dokument abgerechnet werden.

WissenschaftsZeitVertragsGesetz

Wegen der besonderen Finanzierungssituation im wissenschaftlichen Bereich kommt es überproportional häufig zu befristeten Arbeitsverträgen. Eine ehemals rechtlich unbefriedigende Situation wurde versucht, im sog.Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft(Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeit VG) zu regeln.

Den Gesetzestext gibt es hier:

In den Hinweisen zum WissZeitVG stehen die Befristungsmöglichkeiten im Klartext.

Diese Hinweise gibt es hier:

(*) In case of divergent interpretations of the German and the English text, the German text shall prevail.

X-Rechnung