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Gefahrgut

Zu Gefahrstoffen zählt alles, was gefährlich werden kann. Auch kleinste Mengen sind davon betroffen und müssen deklariert werden. Bestes Beispiel sind die in vielen technischen Geräten enthalten Lithiumakkus oder -batterien, die während Transporten oder beim Postversand gekennzeichnet und/oder deklariert werden müssen.

Werden Gefahrstoffe transportiert, ändert sich der Begriff zu Gefahrgut/Gefahrgütern.

Durch einige Unglücke in den letzten Jahren werden die Vorschriften immer weiter verschärft und laufend angepasst. Falsche oder fehlende Angaben in den Deklarationen oder Fehler bei der Verpackung und Sicherung des Gefahrgutes wird mit empfindlich hohen Strafen für alle Beteiligten geahndet.

Gefahrgut muss deklariert und gekennzeichnet werden.

Gefahrgut muss sicher verpackt und gesichert transportiert werden.

flammable liquid

Sicherheitsdatenblätter

Zu Gefahrstoffen gibt es von den Herstellern verpflichtend Sicherheitsdatenblätter (SDS), in denen die Eigenschaften, Transportbedingungen usw. der Gefahrstoffe aufgelistet und beschrieben werden.

Wir benötigen von den Fahrtteilnehmern, die mit den jeweiligen Gefahrstoffen arbeiten, zu jedem transportierten Gefahrstoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt in englischer Sprache, vorzugsweise in elektronischer Form (pdf) oder in Papierform. Diese Sicherheitsdatenblätter können vom Hersteller i.d.R. angefordert oder heruntergeladen werden.

 

Muster eines Sicherheitsdatenblattes

Achtung! Ausnahme Klasse 9, Lithiumakkus/batterien

Eine Ausnahme bildet die Klasse 9 (Lithiumakkus/-batterien). Hier wird neben dem Sicherheitsdatenblatt ein Testzertifikat benötigt, das bestätigt, dass nach einer festgelegten Norm eine Anzahl der Batterien getestet und genormt zerstört wurden.

ACHTUNG! Es dürfen ausschließlich NEUE Lithiumbatterien transportiert werden. Die meisten Reedereien weigern sich aus Sicherheitsgründen, gebrauchte Lithiumakkus/batterien zu transportieren.

Im Luftverkehr ist es nahezu unmöglich geworden, Lithiumakkus/batterien zu verschicken. Im Handgepäck dürfen einzelne Lithiumakkus/batterien bis zu 100Wh transportiert werden.

Bei Unklarheiten bitte unbedingt rückfragen!

Gefahrgutlabel Klasse 9 LI-Akkus

Verpackung

Auch wenn es manchmal einen anderen Anschein hat, werden Gefahrgüter in geeigneten und zugelassenen Verpackungen transportiert, z.B. Gasflaschen, Plastik- und Glasflaschen oder andere geeignete Behältnisse. Meistens sind diese Verpackungen von geeigneten Umverpackungen umgeben (Pappkartons mit UN-Zulassung, je nach Gefahrguteigenschaft, siehe Bild). Die Kartons erkennt man an ihrer Zulassungsnummer. Diese beeinhaltet auch die Information, für welche Gruppe von Gefahrstoffe der Karton geeignet ist. Hohlräume in den Kartons werden, falls notwendig, mit speziellen Füllstoffen aufgefüllt. Dies können Wellpappen oder saugfähige Zeolith-Granulate sein. Anschließend werden die Kartons mit zugelassenen, glasfaserverstärkten Klebebändern verschlossen. Die UN-Kartons müssen entsprechend ihrem Inhalt beschriftet und mit Aufklebern versehen werden.

Werden die Kartons in Alukisten transportiert, müssen diese mit OVERPACK-Aufklebern versehen werden.

Gefahrgutkarton

Kennzeichnung

Gefahrgut wird in unterschiedliche Klassen eingeteilt, je nach Aggregatzustand und Eigenschaften. Zur Zeit gibt es neun Gefahrstoffklassen. Gefahrstoffe können aber neben ihrer Hauptklasse auch weiteren Unterklassen zugeordnet sein.

Gefahrgüter sind entsprechend der Vorschriften und ihrer Klassifizierung zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnung der Versandstücke erfolgt mittels Gefahrzettel (Größe 100mm x100mm) und die Kennzeichnung der Container erfolgt mittels Placards (Größe 250x250 mm)

In den Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe findet man unter den Abschnitt 14 Angaben zum Transport und die erforderlichen Gefahrzettel/Placards).

 

Gefahrgutaufkleber

Seetransport

Für Seetransporte müssen alle deklarationspflichtigen Gefahrgüter im sog. Packzertifikat (IMO-Erklärung) aufgelistet sein. In dieser Auflistung werden die UN-Nummer, die jeder Gefahrstoff hat), sein Standardname, die Menge, die Verpackungsart, die Eigenschaften und die Verpackungsgruppe aufgeführt. Zusätzlich muss die Zulassungsnummer der Umverpackung genannt sein. Diese Parameter müssen exakt mit den realen Gefahrgütern übereinstimmen, sonst kann es teuer werden. Die Deklaration und ein Muster können von unserer Downloadseite geladen werden.

Der Gefahrguttransport im Seetransport wird durch die Beförderungsvorschrift IMDG-Code ( International Maritime Code for Dangerous Goods) von der IMO ( Internationale Martime Organization der Vereinten Nationen) geregelt.

Muster eines Packzertifikates (IMO-Erklärung)

Strassentransport

Der Gefahrguttransport im Strassentransport wird durch das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR , Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) geregelt.

Die zu transportierenden Gefahrgüter werden, vergleichbar zum Packzerttifikat beim Seetransport, im Beförderungspapier für gefährliche Güter gemäß ADR Kapitel 5.4.1 (ADR-Bescheinigung) aufgeführt.
Hier ist zu beachten, dass die Gefahrgüter nach einem Punktesystem zusammengerechnet werden, das sich aus der Menge der einzelnen Güter und der davon ausgehenden Gefahr berechnet. Überschreitet man dabei die Grenze von derzeit 1000 Punkten pro Transport, treten zusätzliche Regelungen in Kraft, die beachtet werden müssen.

Außerdem müssen dem Fahrer des LKWs die schriftlichen Weisungen gemäß ADR in seiner Sprache ausgehändigt werden, die Maßnahmen im Fall eines Unfalls oder Notfalls für die einzelnen Gefahrstoffgruppen beschreiben.

 

ADR-Bescheinigung

Lufttransport

Der Gefahrguttransport im Luftverkehr wird durch die Vorschriften der IATA (International Air Transport Association) geregelt.

Das Verpacken der Gefahrgüter und die Erstellung der vorgeschriebenen Versanddokumente darf nur durch Personen erfolgen, die einen vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Sachkundenachweis vorzuweisen haben. Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahre und muss danach verlängert werden.

Dieser Sachkundenachweis ist in der Logistikgruppe nicht vorhanden, so dass das Verpacken und der Versand durch einen externen Dienstleister mit Sachkundenachweis erfolgen muss.

IATA Dokument