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Reisekosten

 

    Etliche für uns wichtige Dokumente, Formulare, Vordrucke und links des täglichen Gebrauchs sind auf Servern der ganzen Universität verteilt. Die wichtigsten davon sollen hier angeboten werden, u.a. Beschaffung, Reise, Umbuchung etc.

    Gerne nehmen wir weitere, wichtige Informationen an, um sie dann allen zur Verfügung stellen zu können.

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    Richtlinien für Reisen...

    ...vom 01.01.1997, aktualisiert im Januar 2011

    Auslandstagegelder/Auslandsübernachtungsgelder

    Die maximalen Sätze für (Hotel-)Übernachtungen und die Tagegelder für Reisen ins Ausland hängen vom jeweiligen Zielland ab.

    Eine Liste für alle Länder dieser Erde gibt es hier:

    Dienstgang

    Ein Dienstgang muss formlos angeordnet oder genehmigt werden.
    Dienstgang = innerhalb der Stadtgrenze Bremens (kein Reiseantrag erforderlich)
    Dienstreise = außerhalb der Stadtgrenze Bremens (Reiseantrag erforderlich)

    Entstehen Kosten für Teilnahmegebühren (z. B. Tagung auf dem Campus oder in der Messehalle Bremen) gelten die Regelungen für „normale“ Rechnungen:

    1. Rechnung selbst verauslagt, soll von Uni auf eigenes Konto erstattet werden:
    Rechnung mit Einladung oder Flyer der Tagung + Antrag auf Auslagenerstattung + Kontierungsvorbinder an Haushaltssachbearbeiter

    2. Rechnung nicht selbst verauslagt, soll direkt von Uni an Veranstalter bezahlt werden:
    Rechnung mit Einladung oder Flyer der Tagung + Kontierungsvorbinder an Haushaltssachbearbeiter
    .

    Reiseantrag + Reiseabrechnung sind für Dienstgänge nicht erforderlich.

     

    Frühstückskosten

    Künftig müssen Dienstreisende die Frühstückskosten, die einen Pauschalbetrag von 4,80 € übersteigen, selbst bezahlen.
    Der Abzug von Frühstückskosten, die über 4,80 € hinausgehen, kann vermieden werden, wenn Reisende die Hotelrechnung auf die Adresse der Universität Bremen ausstellen lassen:

    Universität Bremen
    Titel Name Vorname
    MARUM
    Leobener Strasse
    28359 Bremen

    vgl. Rundschreiben Nr. 7/2010

     

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    Reiseantrag

    Grundsätzliche reisekostenrechtliche Hinweise für Reiseanträge gibt es hier:

    Und hier gibt es das Formular dazu:
    Bitte auf 1 Blatt (Vor-/Rückseite) drucken.

    Not only for foreigners, German forms are difficult to understand. Please, find an English translation (*) here:

    Reiseabrechnung

    Grundsätzliche reisekostenrechtliche Hinweise für Reiseabrechnungen gibt es hier:

    Hier gibt es das Abrechnungsformular:
    Bitte auf 1 Blatt (Vor-/Rückseite) drucken.

    Reisekostenvorschuss

    In bestimmten Fällen kann ein Vorschuss beantragt werden.
    Das Formular dafür gibt es hier:

    Urlaub und Dienstreise

    Die Abwicklung von Dienstreisen, die mit privaten Reisen verbunden werden, sind nach § 13 Bundesreisekostengesetz abzuwickeln. Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 kehrt sich die allgemeine Erstattungsregelung um, weil ein überwiegend privates Interesse bei der Durchführung der Dienstreise unterstellt wird.

    Zur Vermeidung von Kosten, bei Dienstreisen, die mit einem Urlaub verbunden werden, bei dem das private Interesse eindeutig nicht im Vordergrund steht, wird für Schiffsforschungsreise/Expeditionen abweichend vom Bremischen und Bundesreisekostengesetz folgende Regelung getroffen.

    Versicherung Auslandsdienstreisen

    Für alle ab dem 01.01.1999 eingestellten Arbeitnehmer/innen (nicht Beamte) bittet die Reisekostenstelle um Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aus Anlass einer Auslandsdienstreise.

    Durch die Weiterentwicklung der Beihilferegelungen ist es zu einer Versorgungslücke für Arbeitnehmer/innen (nicht Beamte) mit einem Einstellungsdatum nach dem 01.01.1999 gekommen.
    Für diesen Personenkreis ist der Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall während einer Auslandsdienstreise entfallen. Aus diesem Grund bitten wir diese betroffenen Kolleginnen und Kollegen um den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aus Anlass einer Auslandsdienstreise.

    Den Prospekt sowie den Versicherungsantrag finden Sie unter www.dezernat3.uni-bremen.de. Die Versicherungskosten werden im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstattet.

     

    Verspätungsentschädigung durch Die Bahn

    Die Bahn hat Entschädigungsregelungen herausgegeben, die sich hier finden:
    www.dezernat3.uni-bremen.de

    Dienstreisende müssen Verspätungsansprüche selbst geltend machen und bei der Dienstreiseabrechnung eine Kopie des Erstattungsantrages und der Fahrkarte
    beifügen.

    (*) In case of divergent interpretations of the German and the English text, the German text shall prevail.

     
    Imprint | © marum | This page was last updated by: Dr. Nicolas Dittert. Date: 15-03-2012, 12:02 PM 58