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Verwaltung
Etliche für uns wichtige Dokumente, Formulare, Vordrucke und links des täglichen Gebrauchs sind auf Servern der ganzen Universität verteilt. Die wichtigsten davon sollen hier angeboten werden, u.a. Beschaffung, Reise, Umbuchung etc.
Gerne nehmen wir weitere, wichtige Informationen an, um sie dann allen zur Verfügung stellen zu können.
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Anmeldung eines Drittmittelprojektes
Gemäß §74 Abs. 1 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit Ziffer 4 der Drittmittelordnung muss ein aus Drittmitteln gefördertes Forschungsvorhaben angemeldet werden.
Das entsprechende Formular gibt es hier:
Aufnahmeordnung für den Master-Studiengang "Geowissenschaften"
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang „Geowissenschaften“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 24. Februar 2009 (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Bremen von März 2009 Nr. 4: Seite 541 ff.)
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Marine Geosciences"
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang „Marine Geosciences“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 24. Februar 2009 (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Bremen von März 2009 Nr. 2: Seite 487 ff.)
Bankinformationen
Vorallem im nicht-deutschen Zahlungsverkehr werden manchmal die Bankinformationen des MARUM erfragt; alleine: Das MARUM hat kein eigenes Bankkonto.
ABER: Vorsicht Falle!
Diese Angaben ersetzen keine Ausgangsrechnung und sind prinzipiell nur für Proposal gedacht.
Die Bankverbindung ist die folgende:
KONTOINHABER: Landeshauptkasse Bremen
ADRESSE: Schillerstrasse 22, 28195 Bremen
BANKINSTITUT: Bremer Landesbank
ADRESSE: Domshof 26, 28195 Bremen
BLZ: 290 500 00
KONTO: 1070 500 007
SWIFT-CODE: BRLADE22
IBAN: DE37 2905 0000 1070 500 007
UMSATZSTEUER-ID / V.A.T. Reg. No.: DE811 245 070
Beschaffungsanweisung
Grundsätzliche Regeln zur Beschaffung sind in der Beschaffungsanweisung des Kanzlers der Universität Bremen niedergeschrieben.
siehe Das Wichtigste in Kürze
Bezügemitteilung
Jede Bezügemitteilung enthält die der Berechnung und Zahlung der Bruttobezüge zu Grunde liegenden Merkmale (Besoldungs-, Entgeltgruppe, Familienzuschlag; Zulagen usw.). Neben persönlichen Abzügen ist aus der Bezügemitteilung der nach Einbehaltung der gesetzlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) jeweils zustehende Nettobezug ersichtlich. Veränderungen sind durch Vergleich der neuen Mitteilung mit der zuletzt erhaltenen Mitteilung erkennbar.
Wer sich im Detail mit einer solchen Bezügemitteilung auseinandersetzen möchte, findet ein Abrechnungsmodell hier:
Und die aktuellen Entgelte sowie Zeitzuschläge findet man im Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 5/2010.
Bremisches Hochschulgesetz
Bekanntmachung der Neufassung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 9. Mai 2007
Dienstbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Dienstbefreiung gewährt werden. Dies ist mit den Fachvorgesetzten zu klären. Eine Begründung sowie entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen.
Das Formblatt gibt es hier:
Drittmittelordnung
ist die "Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG 1 (Drittmittelordnung) vom 23.2.2005"
Verhandlungen mit Auftraggebern für die Durchführung von Drittmittelvorhaben sollen auf der Grundlage des dieser Ordnung anliegenden Mustervertrags der Universität (Anlage 1) erfolgen.
Elternzeit, Antrag auf
Entschädigung bei Verspätung: Die Bahn
Entschädigungsstufen im Nah- und Fernverkehr:
ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Fahrpreises
ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Fahrpreises
Nähere Informationen gibt es hier.
Erklärung der aufnehmenden Institution
Beschäftigte, die ihre eigenen Personalmittel über DFG-Einzalanträge einwerben, benötigen eine sog. "Erklärung der aufnehmenden Institution", die vom Dezernat 2 unterschrieben wird. Das DFG-Formular 41.027 gibt es bei der DFG, aber auch hier:
Fortbildung
Die Senatorin für Finanzen (hier: Referat - 33 - Personalentwicklung) veröffentlich jährlich ihr Fortbildungsprogramm, das u.a. beim Senat erhältlich ist:
http://www.finanzen.bremen.de
(-> Personal + Ausbildung -> Fortbildung)
Der Anmeldebogen 2009/2010 steht nebenan:
Freizeitausgleich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freizeitausgleich gewährt werden. Dies ist mit den Fachvorgesetzten zu klären. Eine Begründung sowie entsprechende Belege (z.B. Stundenzettel) sind dem Antrag beizufügen.
Das Formblatt gibt es hier:
Fußball-Ergebnisse
Der Fußball besteht aus Vielecken und ist doch rund. Wie kommt das? In dem Ballsport Fußball findet man an vielen Stellen wissenschaftliche Prinzipien und Fragestellungen.
Neueste Informationen gibt es hier
Gastaufenthalt am MARUM
Das MARUM und die Universität möchten es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich als Gäste an der Universität/MARUM aufhalten, ermöglichen, Büro- und/oder Laboreinrichtungen sowie andere Infrastruktur des MARUM zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten zu nutzen.
Mit der nebenstehenden Vereinbarung werden in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen, das gegenseitige Verhältnis, Rechte und Pflichten zwischen den Parteien geklärt.
GOLDESEL II
Für EU-Projekte (3170....), DFG-Einzelbewilligungen, Bund-Projekte (4701....) gibt es eine sehr charmante Möglichkeit, Kontostände zu errechnen:
GOLDESEL wird im 14-tägigen Zyklus verschickt und enthält alle Ein- und Auszahlungen, die in SAP getätigt wurden. - nicht berücksichtigt sind also alle Ein- und Auszahlungen, die in SAP noch nicht getätigt wurden.
Für RCOM und Cluster (4411....) gibt es keine GOLDESEL Freigabe!
Das Antragsformular für Einsteiger und Fortgeschrittene gibt es hier:
HiWi-Vertrag
Wie jede andere Personalangelegenheit beruht auch der Vertrag von wissenschaftlichen Hilfskräften (HiWi) auf einigen persönlichen Daten. Ansprechpartnerin ist Frau Bachur. Das Formular zur Bewerbung gibt es hier:
Anlage 1 Erklärung zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sowie Erklärung zum Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung
Anlage 2 Erklärung zur Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Zusatzversorgung
Geleistete Stunden müssen durch sog. Stundenzettel nachgewiesen werden. Das Formblatt hierfür gibt es nebenstehend:
Honorar Gastvortrag
Für einen im Rahmen eines Kolloquiums gehaltenen Vortrag kann dem/r Referenten/in unter Umständen ein Vortragshonorar ausgezahlt werden.
Dieses Honorar versteht sich inklusive Reisekosten. Sollte zusätzlich eine Hotelrechnung anfallen, ist dies deutlich zu vermerken.
Jobticket
Für den Öffentlichen Dienst in Bremen gibt es das Angebot, im VBN Zeit-Tickets mit einer Gültigkeit von 12 Monaten und einer reduktion von aktuell 30% zu nutzen.
Mehr Informationen dazu nebenstehend:
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...kaputt...
Anmeldung von Reparaturleistungen über die Gebäudebetriebstechnik (GBT).
Das entsprechende Antragsformular gibt es hier.
Kernzeit
Rahmenzeit
Die Rahmenzeit definiert den zeitlichen Rahmen zur Erbringung der täglichen Arbeitszeit.
Montag-Freitag: 6-20 Uhr
Samstag: 8-18 Uhr
Samstagsarbeit im Rahmen der Gleitzeit ist grundsätzlich in einem Umfang von max. 4 Std./Wo. zulässig.
Diese Samstagsarbeit ist zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange einvernehmlich abzustimmen. Samstagsarbeit im Rahmen dieser Regelung ist ausschließlich freiwillig durch die Mitarbeiterinnen zu leisten. Der § 16 (1) BAT bleibt hiervon unberührt.
Kernzeit
Die Kernzeit definiert den Zeitrahmen für die Anwesenheitspflicht, die für alle Vollzeitbeschäftigten gilt, sofern im Dienstplan nichts anderes geregelt ist und Öffnungszeiten dem nicht entgegen stehen.
Montag bis Donnerstag: 10-14 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr
Diese Informationen stammen aus der Vereinbarung über die Arbeitszeit der Universität Bremen und stammen im Original aus folgendem Dokument (siehe auch anbei):
VereinbarungArbeitszeit.pdf
Krankmeldung
Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung ist die klassische Krankmeldung. Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Kalendertagen, muss eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung und deren voraussichtlicher Dauer spätestens am darauffolgenden allgemeinen Arbeitstag vorgelegt werden.
Wie die Krankmeldung ist auch die Gesundmeldung verpflichtend.
Arbeitsunfähigkeit kann unter bestimmten Umständen z.B. Gehalts- bzw. Lohnminderungen nach sich ziehen. Der entsprechende Tarifvertrag gibt dazu Auskunft.
Lagerentnahmen
Sie finden die neuen elektronischen Excel Bestellformulare auf der SAP-Infothek Seite http://infothek.sap.uni-bremen.de/html/index.php
unter Downloads Formulare:
"Lager Bestellung von Chemikalien oder Labormaterial bei Fremdfirma"
"Lager Warenentnahmeschein Chemikalien"
"Lager Warenentnahmeschein Labormaterial"
und
unter Tipps eine kurze Ausfüllanleitung als Word Datei:
"Lager Warenentnahmeschein und Bestellformular ausfüllen (Chemikalien- und Laborgerätelager)"
In den Entnahmescheinen sind aktuelle Listen der Lagerartikel enthalten.
Bei Fragen und Anregungen bitte die Hotline 60099 anrufen.
Legal Entity Form
Für Projektanträge wird oftmals die Rechtsform der Vertrags-Institution erfragt.
Die Universität Bremen ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechts (Public Corporation, Government, Non-Commercial).
Die erforderlichen Dokumente sind:
1. Gründungsdokument - Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr.30 vom 22. September 1970;
2. Erklärung der Universität Bremen ob des o.a. Sachverhalts.
Leihfahrzeug, Anmietung
Für die Anmietung von Leihfahrzeugen hat die Uni einen Rahmenvertrag mit der Firma enterprise Autovermietung:
Dem MARUM wurden einige Firmenkundenkarten überlassen, die in der MARUM-Verwaltung zur Abholung bereitliegen.
Manuskriptabschlussförderung
Im Rahmen der MARUM Incentive Funds können Mittel mit dem Ziel beantragt werden, Publikationen, die aus überdurchschnittlichen Promotionsprojekten resultieren, in
anerkannten internationalen Zeitschriften zu veröffentlichen.
Die Antragsvoraussetzungen stehen hier:
MARUM Externship
Das MARUM fördert die enge Zusammenarbeit internationaler Forschungsgruppen. Die Voraussetzungen und Anforderungen sind hier beschrieben:
Mutterschutzgesetz
Informationen zum Mutterschutzgesetz gibt es beim BMFSFJ (oder hier):
Ordnung der Universität Bremen zur...
...Durchführung von Forschungsvorhaben mit Mitteln Dritter gemäß § 74 Abs. 3 BremHG 1 (Drittmittelordnung) vom 23.2.2005
siehe Drittmittelordung
Performa-Nord Bezügemitteilung
Wer sich im Detail mit seiner Bezügemitteilung auseinandersetzen möchte, findet ein Abrechnungsmodell hier.
Personalkosten
Aus den unterschiedlichsten Gründen wird immer wieder das Interesse an Personalkosten geäussert. Einen guten Überblick geben die Personaldurchschnittssätze der Deutschen Forschungsgemeinschaft für das Jahr 2008 für den TV-L. In der Realität werden diese Arbeitgeber-Bruttosätze von diesen Durchschnittssätzen abweichen.
Die Tabelle gibt es hier:
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang "Geowissenschaften"
Praktikumsordnung für das Berufspraktikum im Bachelorstudiengang „Geowissenschaften“ am Fachbereich Geowissenschaften der Universität Bremen vom 26. Juli 2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Bremen von März 2009 Nr. 4: Seite 545 ff.)
Richtlinie MARUM report
Als Quality Assessment Tool hat der MARUM report einen hohen Stellenwert. Er wird zum 15. Mai eines Jahres in elektronischer Form an das MARUM Direktorium geschickt.
Hier gibt es die Richtlinien zum Bericht:
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen
Die Rundschreiben der Senatorin für Finanzen werden in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht und an die Dienststellen verteilt. Dieser elektronische Aushang soll lediglich einen Überblick über die Themen geben.
Satzung des MARUM
Im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Bremen (Nr. 2, Mai 2008, S.317-322) ist die Satzung der Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtung "MARUM - Zentrum für Marine Umweltwissenschaften" veröffentlicht.
Eine Kopie befindet sich nebenstehend.
Sonderurlaub
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Sonderurlaub gewährt werden. Dies ist mit den Fachvorgesetzten zu klären. Eine Begründung sowie entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen.
Das Formblatt gibt es hier:
Telephon
Im MARUM wird eine Voice over IP Anlage betrieben. Die Hotline bei Problemen mit der VoIP-Telefonie lautet:
Tel.: 69818
e-mail: 
Viele nützliche Informationen gibt es hier: http://www.telefon.uni-bremen.de
Die Bedienungsanleitung für's tiptel innovaphone 200/202 gibt es hier:
Tutorenerklärung
Dieses Formblatt wird für die Einstellung benötigt und fragt Vorzeiten der Beschäftigung sowie Angaben über die Promotionszeit ab.
Not only for foreigners, German forms are difficult to understand. Please, find an English translation (*) here:
Überstundenanordnung
Beschäftigten des MARUM können bei ihren Dienstgeschäften (wie z.B. bei seegehenden Expeditionen) Überstunden angeordnet werden.
Je nach Tarifgruppe (Arbeiter/innen, Beamte/innen, technische Angestellte, wissenschaftliche Angestellte) werden diese Überstunden finanziell oder geldwert ausgeglichen.
Das Formblatt für die Überstundenanordnung gibt es hier:
Nota bene: Es dürfen maximal 234 Überstunden innerhalb von 6 Kalendermonaten geleistet werden.
Nota bene: Es werden durchschnittlich 30 Überstunden je Woche bezahlt.
Nota bene: es müssen alle Überstunden abgerechnet werden.
Nota bene: Überstunden auf Forschungsschiffreisen fallen an vom Tag des Auslaufens bis zum Tag des Einlaufens. Verspätetes Aus-/Einlaufen wirkt sich auf die Anzahl der angeordneten Überstunden aus!
Nota bene: Eine Überstundenabrechnung muss vom/von der Beschäftigten sowie dem/der Fahrtleiter/in (sofern von der Universität Bremen, sonst vom Fachvorgesetzten) eigenhändig unterschrieben sein.
Nota bene: Eingereicht wird die Überstunden-Abrechnung über die (MARUM)-Verwaltung.
Hier gibt es ein Dokument zur Abrechnung der Arbeitszeit und Überstunden:
Unfallanzeige
Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich angezeigt werden. Ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeigen werden in der Verwaltungsleitung abgegeben, die sich dann mit dem Referat 02 - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz in Verbindung setzt.
Das jeweilige Formular für Beschäftigte und Studierende mit allgemeinen Erläuterungen gibt es hier:
Urlaub
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Dies ist im jeweiligen Rahmentarifvertrag geregelt.
Den Urlaubsantrag gibt es hier:
Urlaub in der Probezeit
Urlaub in der Probezeit kann gewährt werden. Beschäftigte verpflichten sich, die überzahlte Urlaubsvergütung bzw. das überzahlte Urlaubsentgelt zu erstatten, falls das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit beendet werden sollte.
Die Vereinbarung zwischen dem Dienstherrn und dem/der Beschäftigten gibt es hier:
Vermögenswirksame Leistungen
Angestellte erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung in der Höhe von 6,65 Euro. Teilzeit-beschäftigte erhalten eine entsprechend gekürzte Leistung.
Verspätungsentschädigung durch Die Bahn
Entschädigungsstufen im Nah- und Fernverkehr:
ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Fahrpreises
ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent des Fahrpreises
Nähere Informationen gibt es hier.
WissenschaftsZeitVertragsGesetz
Wegen der besonderen Finanzierungssituation im wissenschaftlichen Bereich kommt es überproportional häufig zu befristeten Arbeitsverträgen. Eine ehemals rechtlich unbefriedigende Situation wurde versucht, im sog. Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeit VG) zu regeln.
Den Gesetzestext gibt es hier:
In den Hinweisen zum WissZeitVG stehen die Befristungsmöglichkeiten im Klartext.
Diese Hinweise gibt es hier:
(*) In case of divergent interpretations of the German and the English text, the German text shall prevail.

