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Reisekosten
Etliche für uns wichtige Dokumente, Formulare, Vordrucke und links des täglichen Gebrauchs sind auf Servern der ganzen Universität verteilt. Die wichtigsten davon sollen hier angeboten werden, u.a. Beschaffung, Reise, Umbuchung etc.
Gerne nehmen wir weitere, wichtige Informationen an, um sie dann allen zur Verfügung stellen zu können.
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Richtlinien für Reisen...
...vom 01.01.1997, aktualisiert im Januar 2011
Auslandstagegelder/Auslandsübernachtungsgelder
Die maximalen Sätze für (Hotel-)Übernachtungen und die Tagegelder für Reisen ins Ausland hängen vom jeweiligen Zielland ab.
Eine Liste für alle Länder dieser Erde gibt es hier:
Bremisches Reisekostengesetz
Bremisches Reisekostengesetz
Verwaltungsvorschriften zu Brem. Reisekostengesetz
Dienstgang
Ein Dienstgang muss formlos angeordnet oder genehmigt werden.
Dienstgang = innerhalb der Stadtgrenze Bremens (kein Reiseantrag erforderlich)
Dienstreise = außerhalb der Stadtgrenze Bremens (Reiseantrag erforderlich)
Entstehen Kosten für Teilnahmegebühren (z. B. Tagung auf dem Campus oder in der Messehalle Bremen) gelten die Regelungen für „normale“ Rechnungen:
1. Rechnung selbst verauslagt, soll von Uni auf eigenes Konto erstattet werden:
Rechnung mit Einladung oder Flyer der Tagung + Antrag auf Auslagenerstattung + Kontierungsvorbinder an Haushaltssachbearbeiter
2. Rechnung nicht selbst verauslagt, soll direkt von Uni an Veranstalter bezahlt werden:
Rechnung mit Einladung oder Flyer der Tagung + Kontierungsvorbinder an Haushaltssachbearbeiter
.
Reiseantrag + Reiseabrechnung sind für Dienstgänge nicht erforderlich.
Fahrpreiserstattung durch die Deutsche Bahn AG
Fahrpreiserstattung durch die Deutsche Bahn AG
Im Falle einer Verspätung mit einem Zug der Deutschen Bahn AG stehen Ihnen unter Umständen Erstattungszahlungen seitens der Deutschen Bahn AG zu.
Da Ihre Fahrkarte bei Dienstreisen durch die Universität Bremen finanziert wird, ist diese Entschädigung an die Universität Bremen weiterzuleiten. Der Einfachheit halber fügen Sie bitte das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechteformular der Deutschen Bahn AG Ihrer Reiseabrechnung (als erste Seite) bei. Die Reisekostenstelle veranlasst dann alles weitere.
Frühstückskosten
Künftig müssen Dienstreisende die Frühstückskosten, die einen Pauschalbetrag von 4,80 € übersteigen, selbst bezahlen.
Der Abzug von Frühstückskosten, die über 4,80 € hinausgehen, kann vermieden werden, wenn Reisende die Hotelrechnung auf die Adresse der Universität Bremen ausstellen lassen:
Universität Bremen
Titel Name Vorname
MARUM
Leobener Strasse
28359 Bremen
vgl. Rundschreiben Nr. 7/2010
Preisvergleich...
..., Angebotssuche und Online-Buchung von -Fahrkarten, Flugtickets und Hotelübernachtungen Mietfahrzeugen für Fahrten in das Ausland
Reiseantrag
Grundsätzliche reisekostenrechtliche Hinweise für Reiseanträge gibt es hier:
Und hier gibt es das Formular dazu:
Bitte auf 1 Blatt (Vor-/Rückseite) drucken.
Not only for foreigners, German forms are difficult to understand. Please, find an English translation (*) here:
Reiseabrechnung
Grundsätzliche reisekostenrechtliche Hinweise für Reiseabrechnungen gibt es hier:
Hier gibt es das Abrechnungsformular:
Bitte auf 1 Blatt (Vor-/Rückseite) drucken.
Reisekostenvorschuss
In bestimmten Fällen kann ein Vorschuss beantragt werden.
Das Formular dafür gibt es hier:
Tagegelder
Tagegelder Inland
Die Höhe des Tagegeldes hängt von der Dauer der Dienstreise ab. Die Dauer richtet sich nach der Abreise und Ankunft von/an der Wohnung. Das Tagegeld ist ein pauschaler Ausgleich Ihrer durch die Dienstreise bedingten Mehraufwendungen. Die Höhe des Tagegeldes wird durch das BRKG i.V.m. dem Einkommenssteuergesetz bestimmt.
Derzeit aktuelle Sätze bei einer Abwesenheitsdauer:
- von mindestens 8, aber weniger als 14 Stunden: 6,00 €
- bei mindestens 14, aber weniger als 24 Stunden: 12,00 €
- bei 24 Stunden: 24,00 €
Bei unentgeltlich bereitgestellten Verpflegungsleistungen wird das Tagegeld gekürzt (Frühstück 20 %, Mittag und Abendbrot jeweils 40 %).
Tagegelder Ausland
Die Erstattungssätze sind für jedes Land unterschiedlich. Die aktuellen Sätze stehen im Beschäftigtenportal.
Urlaub und Dienstreise
Die Abwicklung von Dienstreisen, die mit privaten Reisen verbunden werden, sind nach § 13 Bundesreisekostengesetz abzuwickeln. Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 kehrt sich die allgemeine Erstattungsregelung um, weil ein überwiegend privates Interesse bei der Durchführung der Dienstreise unterstellt wird.
Zur Vermeidung von Kosten, bei Dienstreisen, die mit einem Urlaub verbunden werden, bei dem das private Interesse eindeutig nicht im Vordergrund steht, wird für Schiffsforschungsreise/Expeditionen abweichend vom Bremischen und Bundesreisekostengesetz folgende Regelung getroffen.
Versicherung Auslandsdienstreisen
Für alle ab dem 01.01.1999 eingestellten Arbeitnehmer/innen (nicht Beamte) bittet die Reisekostenstelle um Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aus Anlass einer Auslandsdienstreise.
Durch die Weiterentwicklung der Beihilferegelungen ist es zu einer Versorgungslücke für Arbeitnehmer/innen (nicht Beamte) mit einem Einstellungsdatum nach dem 01.01.1999 gekommen.
Für diesen Personenkreis ist der Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall während einer Auslandsdienstreise entfallen. Aus diesem Grund bitten wir diese betroffenen Kolleginnen und Kollegen um den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aus Anlass einer Auslandsdienstreise.
Den Prospekt sowie den Versicherungsantrag finden Sie unter www.dezernat3.uni-bremen.de. Die Versicherungskosten werden im Rahmen der Reisekostenabrechnung erstattet.

